Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass in bestimmten Fällen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht wirksam sind. In Folge könnten betroffene Versicherte nun Erhöhungsbeträge zurückfordern.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sieht das Urteil jedoch skeptisch, da die Beitragsanpassung als solche nicht in Frage steht. Zwar können Versicherte die Erhöhungsbeträge zunächst zurückfordern, wenn die Gründe für die Erhöhung unvollständig mitgeteilt wurden.
Im Gegenzug werden dann aber die zukünftigen Beiträge besonders stark steigen. „Für die meisten Versicherten läuft es bestenfalls auf ein Nullsummenspiel heraus“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Kritisch sieht er aber die Erläuterungen des BGH, dass Versicherte bei einer Beitragsanpassung nur Anspruch auf sehr wenige Informationen haben.
„Der Bundesgerichtshof zementiert die Intransparenz diverser privater Krankenversicherer."
Beitragserhöhungen sind bei einer privaten Krankenversicherung alle paar Jahre der Regelfall und zwingend vorgesehen, wenn zum Beispiel die Kosten im Gesundheitssystem deutlich steigen. Ist diese medizinische Inflation hoch, dann fallen auch die Beitragserhöhungen dementsprechend sehr stark aus.
Dann müssen die Versicherten vom Versicherungsunternehmen nicht nur über den erhöhten Beitrag informiert werden, sondern auch, welche Veränderungen eingetreten sind, die den Beitrag steigen lassen. Weitergehende Informationen, wie etwa die genaue Höhe dieser Veränderung oder Einflüsse von weiteren Faktoren müssen nach dem Urteil des BGH nicht gegeben werden. Insbesondere eine Änderung des Rechnungszinses darf der Versicherer auch weiter verschweigen.
Nach Ansicht des BdV liegt hier aber ein Haupttreiber der Beitragssteigerung. „Auch weiterhin dürfen die Versicherer grundlegende Kalkulationsparameter verheimlichen“, erklärt Kleinlein.
Der Bund der Versicherten, der sich als gemeinnütziger Verein auch für die Rechte der Privatversicherten einsetzt und diese zu ihren privaten Versicherungsverträgen berät, warnt vor dubiosen Angeboten von Rechtsanwält*innen, die damit werben, hohe Rückzahlungen zu erstreiten.
„Die jetzt zurückgeforderten Beitragserhöhungen holt sich der Versicherer zwangsläufig mit den nächsten Beitragsanpassungen zurück, da die Kosten ja feststellbar gestiegen sind“, erklärt Kleinlein. Hinzu kommen auch Steuerrückerstattungen sowie überzahlte Arbeitgeberanteile, die die Versicherten dann zurückzahlen müssen – die Anwalts- und Gerichtskosten kommen dann noch mal hinzu.
Nur in wenigen Konstellationen kann eine echte Beitragsersparnis erzielt werden, etwa wenn der Versicherte zeitnah in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt. Die Möglichkeiten hierzu sind aber sehr eingeschränkt, sodass Versicherte dies nur in seltenen Fällen zielgerichtet steuern können.
Nach Ansicht des BdV wäre es an der Zeit, die Kalkulation der privaten Krankenversicherung grundlegend zu reformieren. So könnten hohe Beitragssprünge verhindert werden, wenn etwa die medizinische Inflation von vornherein einkalkuliert würde. Dann wären die Beiträge zu Vertragsbeginn höher und Preis-Leistungsvergleiche mit der gesetzlichen Krankenversicherung nachvollziehbarer.
Auch Transparenzvorschriften für die angesetzten Rechnungszinsen wären angezeigt. Derartige Reformansätze, die auch von Teilen der Branche selbst als sinnvoll angesehen werden, stoßen aber bei der Großen Koalition auf eine Verweigerungshaltung, da diese anscheinend nicht bereit ist, das System der PKV zu reformieren.
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