Jedes Jahr im Dezember schnellen die Zahlen für Brandschäden in die Höhe: Es entstehen rund 50 Prozent mehr Schäden durch Zimmer- oder Hausbrände als in den anderen Monaten, so Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Häufig werden diese Brände durch unbeaufsichtigt brennen gelassene Kerzen ausgelöst. Deswegen sollten immer alle Kerzen ausgemacht werden, wenn man den Raum verlässt. Auch dann, wenn dies nur für kurze Zeit ist, empfiehlt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung.
Drei Policen schützen gegen finanzielle Schäden
Die Privat-Haftpflichtversicherung leistet, falls ein Dritter durch das Feuer geschädigt wird und kommt für den entstandenen Personen- und Sachschaden auf. Mieter sollten darauf achten, dass auch gemietete Sachen, etwa die Einbauküche, Böden und Sanitäranlagen mitversichert sind.
Für den Brandschaden am eigenen Mobiliar und Hausrat kommt die Hausratversicherung auf.
Der Gebäudeschaden ist über die Wohngebäudefeuerversicherung gedeckt. Bei beiden Policen sollte grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein, empfiehlt Margareta Bösl. Sonst ist der Versicherer berechtigt, falls beispielsweise vergessen wurde, die Herdplatte oder Kerze auszumachen, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen oder in besonders schweren Fällen komplett zu verweigern.
Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen, Wunderkerzen und leicht entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit besonders hoch ist, raten ARAG-Experten zu einem sehr umsichtigen Verhalten. Schon ein einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schlimmes verhindern.
Auch weisen die Experten darauf hin, dass keine Wunderkerzen unmittelbar am Weihnachtsbaum angezündet werden sollten. Denn in einem Urteil entschied das Landgericht Offenburg (Az. 2 O 197/02), dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nach damaliger Rechtslage nicht zahlen.
Das Landgericht Bielefeld wies in einem anderen Rechtsstreit darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Teelichter angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind selbst nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, hafteten diese und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az. 21 S 166/06).
Tipps zur Brandvermeidung der ARAG-Experten
- Frisches Tannengrün entzündet sich schlechter als vertrocknete Zweige! Den Weihnachtsbaum darum erst kurz vor dem Fest kaufen.
- Adventskränze gehören auf eine nicht brennbare Unterlage wie Glas- oder Porzellanteller.
- Den Weihnachtsbaum auf dem Boden in einem stabilen mit Wasser gefüllten Christbaumständer befestigen und regelmäßig gießen.
- Fluchtwege festlegen und freihalten.
- Ausreichend Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen wie Gardinen einhalten.
- Kerzen gehören nicht unter Äste oder Zweige, sondern in festen Kerzenhaltern an freie Stellen am Weihnachtsbaum.
- Kerzen immer von oben nach unten anzünden und von unten nach oben löschen.
- Den Weihnachtsbaum nie unbeaufsichtigt lassen und immer auch Kinder und Haustiere im Auge behalten.
- Für den Fall der Fälle Löschmittel wie Wassereimer oder Handfeuerlöscher bereithalten.
- Rauchwarnmelder schlagen rechtzeitig Alarm – und retten Leben.
- Mit Kindern den Ernstfall üben! Kinder sollten wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf und auch die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Adventszeit: Brandschäden steigen – Experten warnen vor unachtsamem Umgang mit Kerzen
Weihnachten bringt nicht nur Besinnlichkeit, sondern auch Brandgefahr. GDV und BdV warnen vor unachtsamem Umgang mit Kerzen und geben wichtige Hinweise zu Versicherungen bei Brandschäden.
Kindernachversicherungsgarantie: Auf Fristen achten
Frisch gebackene Eltern müssen sich um zahlreiche Formalien kümmern. So auch um den Versicherungsschutz ihres Kindes. Bei bestehenden Policen sind oft nützliche Nachversicherungsgarantien enthalten, für die allerdings Fristen gelten.
Schäden bei Erdbeben extra versichern
Auch in Deutschland sind Erdbeben möglich und auch hier können sie schwere strukturelle Schäden an Gebäuden verursachen. Solche Schäden sind über eine Naturgefahrendeckung versicherbar. Diese ist allerdings nicht automatisch in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten.
Alle sieben Minuten ein Einbruch
Nachdem die Zahl der Wohnungseinbrüche während der Pandemie gesunken ist, rückt die Früherkennung, Verfolgung und Verhinderung von Einbrüchen in den Fokus. Dabei können aufmerksame Nachbarn, ein Tresor und Überwachungskameras hilfreich sein.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.