24-Stunden-Pflege: Was gibt es zu beachten?

24-Stunden-Pflege: Was gibt es zu beachten?
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Die 24-Stunden-Pflege bietet für Pflegebedürftige eine Alternative zum Pflegeheim. Die Vorteile dabei sind, dass Betroffene rund um die Uhr betreut werden und zusätzlich Hilfe im Haushalt bekommen. Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung, informiert darüber, wie viel eine 24-Stunden-Betreuung kostet, was es bei der Beantragung zu beachten gilt und welche Möglichkeiten es zur Kostenübernahme gibt.

Was leistet die 24-Stunden-Pflege?

Birger Mählmann: Die Pflegekraft wohnt Bei der 24-Stunden-Pflege meist im gleichen Haushalt wie der Pflegebedürftige. Dadurch entlastet sie nicht nur die Angehörigen, sondern garantiert gleichzeitig eine individuelle und professionelle Betreuung im eigenen Zuhause. Zusätzlich unterstützt die Pflegekraft im Haushalt. Zu den weiteren Aufgaben gehören, die Hilfe bei der Körperhygiene wie Waschen oder Zähneputzen, die Begleitung bei Arztbesuchen oder gemeinsame Unternehmungen, beispielsweise Spaziergänge. Somit spielt die Pflegekraft auch eine wesentliche Rolle als Sozialkontakt für den Pflegebedürftigen.

Wie findet man die richtige Pflegekraft?

Die Betreuung kann über drei verschiedene Wege organisiert werden: Interessierte haben die Option, selbst zum Arbeitgeber der Betreuungskraft zu werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Vertrag mit einer selbstständigen Betreuungskraft abzuschließen. Ein sehr gängiges Modell ist es, die Pflegekraft über eine Entsendefirma zu beauftragen. In diesem Fall sind Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen lediglich Auftraggeber. Die Agentur ist dann zugleich der Arbeitgeber, eine deutsche Vermittlungsagentur übernimmt die Abwicklung und Kommunikation.

Wenn Pflegebedürftige oder Angehörige eine Pflegekraft hingegen fest anstellen, müssen sie für die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts sorgen. Sie unterliegen so allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Versicherungsschutz, Einhaltung der Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche.

Was sollten Interessenten bei der Beauftragung beachten?

Da Pflegebedürftige ihre 24-Stunden-Pflegekraft Tag und Nacht um sich haben, sollten sich mit dieser Person wohlfühlen. Das gilt ebenso für die Angehörigen. Bei der Wahl einer Agentur sollte unter anderem darauf geachtet werden, dass sie schon lange in der Pflege tätig ist. Ebenso wichtig ist es, dass das Beschäftigungsverhältnis legal ist – also die Pflegekraft sozialversichert ist. Je nach Modell übernimmt das die Agentur oder der Pflegebedürftige beziehungsweise die Angehörigen. Kommt der Arbeitnehmer aus dem Ausland, muss der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen. Diese stellt die Sozialversicherung im Heimatland aus.

Damit im Arbeitsalltag alles reibungslos verläuft und die Betreuung auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist, empfiehlt es sich, die Aufgaben im Vorfeld genau abzusprechen. Weitere wichtige Fragen, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen je nach Modell mit der Agentur oder der Pflegekraft klären sollten, sind: Ist bei Krankheit der Betreuungskraft ein Ersatz gewährleistet? Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten? Wie ist die Arbeits- und Freizeit geregelt, wie sieht es mit den Deutschkenntnissen der Pflegekraft aus?

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Beim Entsendemodell zahlen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen festen monatlichen Betrag, der bei circa 2.000 Euro liegt. Beauftragen sie eine selbstständige Pflegekraft, belaufen sich die Kosten hierfür auf 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat. Wer sich dafür entscheidet, selbst Arbeitgeber zu sein und die Pflegekraft direkt anstellt, muss mit rund 5.000 Euro im Monat rechnen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse keine Kosten für eine 24-Stunden-Pflege. Es gibt allerdings die Möglichkeit, verschiedene Zuschüsse zu erhalten. Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld von der Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Außerdem steht Pflegebedürftigen, die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nutzen, ein sogenannter „Entlastungsbetrag“ zu. Unabhängig vom Pflegegrad erhalten sie monatlich 125 Euro von der Pflegekasse.

Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Erholungsurlaub verhindert sind und die 24-Stunden-Pflegekraft nur in einem bestimmten Zeitraum aushelfen soll, können sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Zuschüsse für die sogenannte „Verhinderungspflege“ stellen. Der Betrag liegt bei maximal 1.612 Euro im Jahr.

Hinzu kommt die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Auch diese springt ein, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Je nach Voraussetzungen erhöht sich der Zuschuss dadurch auf 2.418 Euro oder maximal 3.224 Euro. Aber auch bei der Steuer lässt sich sparen: Da die Pflegekraft unter anderem Unterstützung im Haushalt leistet, kann ihre Tätigkeit als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuererleichterung beträgt 20 Prozent auf einen jährlichen Maximalbetrag von 20.000 Euro

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