Die Friedhofsgebühren machen rund ein Drittel der Bestattungsgebühren aus. Deswegen sollte, wer früh vorsorgen und die Bestattung nach eigenen Wünschen planen will, sich auch frühzeitig mit den Friedhofsgebühren beschäftigen. Oliver Suhre, Generalbevollmächtigter der Monuta Versicherungen erklärt, wofür der Betroffene zahlt und wie dieser sogar sparen kann.
Die gesamten Bestattungskosten, also auch die Friedhofsgebühren werden über den Nachlass des Verstorbenen beglichen. Reicht das Vermögen nicht aus, müssen die Erben zahlen.
Die Friedhofsgebühren beinhalten unter anderem folgende Posten:
- Mit den Grabnutzungsgebühren erwirbt der Angehörige eine Grabstelle für die festgelegte Ruhezeit. Diese liegt meistens zwischen 15 und 30 Jahren. Je länger die Ruhezeit ist, desto höher sind die Gebühren.
- Die Beisetzungsgebühren umfassen die Kosten vom Öffnen und Schließen der Grabstelle, das Abräumen der Kränze und das Einebnen des Grabes, sobald die Ruhezeit abgelaufen ist.
- Bei Feuerbestattungen sind auch die Kremierungsgebühren in den Kosten enthalten.
- Weitere Leistungen, die in den Friedhofsgebühren ausgewiesen werden, sind die Kosten für Sarg- oder Urnenträger, die Miete für die Friedhofskapelle bei der Trauerfeier, Glockengeläut und Musik sowie Gebühren für die Genehmigung des Grabsteins und eine Zusatzgebühr für die Instandhaltung und Pflege der Grabstätte.
Wie unterscheiden sich die Kosten bei den Bestattungsarten?
Dabei ist zu beachten, dass die Kostenhöhe nicht nur nach den verschiedenen Bestattungsarten variiert, sondern auch nach Regionen. So ist beispielsweise in Düsseldorf das Urnenreihengrab mit 1.500 Euro die günstigste und das Erdwahlgrab mit 2.600 Euro die teuerste Variante, in Köln hingegen ist die Baumbestattung mit 2.100 Euro am günstigsten. Die teuerste Bestattungsmöglichkeit in Köln ist wie in Düsseldorf das Erdwahlgrab für knapp 3.000 Euro.
Oliver Suhre erklärt:
„Schon zu Lebzeiten kann ein ausführliches Gespräch über die Planung der eigenen Bestattung sinnvoll sein, besonders, um verschiedene Angebote zu vergleichen und sich gründlich zu informieren. Ein Urnengrab mit geringer Ruhezeit, das zugeteilt wird, ist günstiger als ein Erdwahlgrab mit langer Ruhezeit. Bei einem Urnengrab werden auch die Kosten für die Sargträger gespart. … All diese Überlegungen zu Kosten und eventuellen Einsparungsmöglichkeiten können auch schon vor dem Tod zu Entlastung von Angehörigen in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung geregelt und festgelegt werden.“
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