Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Viele Bauherren verwirklichen ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit tatkräftiger Hilfe von Freunden und Bekannten. Doch auch beim privaten Hausbau gilt: Der Bauherr trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben und sollte an die Absicherung der Helferinnen und Helfer denken. Deshalb muss das Bauvorhaben bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden, und zwar innerhalb von einer Woche. Auf diese gesetzliche Pflicht weist die BG BAU hin.
Meldepflicht gilt immer
"Die Meldepflicht des Bauvorhabens gilt unabhängig davon, ob Freunde, Kollegen, Verwandte oder Nachbarn, die auf der Baustelle mithelfen, unentgeltlich arbeiten oder nicht", sagt Gerda Zielinski, Verantwortliche für Fragen zu Zugehörigkeit und Beitrag bei der BG BAU. Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es nur bei Gefälligkeitsleistungen.
Eine klare Definition für solche Handreichungen findet man weder in den gesetzlichen Vorschriften noch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung. Ob die Ausnahme vorliegt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
"Zudem spielt es eine Rolle, ob die Hilfe einem Arbeitsverhältnis vergleichbar gestaltet ist und wie umfangreich und gefährlich die Tätigkeiten sind."
Eine weitere Ausnahme: Wenn alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, dann ist die Unfallkasse der öffentlichen Hand zuständig.
BG BAU unterstützt und berät
Allein im Jahr 2019 betreute die BG BAU 56.519 Eigenbauprojekte. "Durch ihre Tätigkeit auf der Baustelle werden private Bauherren zu Unternehmern und haben entsprechende Verpflichtungen", merkt Zielinski an.
"Beispielsweise müssen sie ihren Helfern Helme, Handschuhe und Arbeitsschutzschuhe bereitstellen und sie müssen sich um Maßnahmen wie Erste Hilfe oder Brandschutz kümmern."
Bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften können Bauherren auf die Beratungsleistungen der Fachleute von der BG BAU zurückgreifen.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz für versicherte Bauhelfer während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zur und von der Baustelle gegeben. Die privaten "Häuslebauer" werden durch die BG BAU vor Schadensersatzansprüchen von verletzten und versicherten Helfern geschützt, wofür Sie einen Beitrag an die Berufsgenossenschaft bezahlen. Für die Verletzten übernimmt die BG BAU die Kosten einer möglichen Heilbehandlung, das Verletztengeld, die Rehabilitation bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben und gegebenenfalls eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall vermindert bleibt. Im Falle tödlicher Arbeitsunfälle erbringt sie Leistungen an Hinterbliebene, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Nachweis über geleistete Arbeitsstunden
"So genießen private Bauhelfer den umfassenden Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung", unterstreicht Zielinski. Deshalb werden Bauherren von der BG BAU aufgefordert, einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden einzureichen. Die Kosten zur Versicherung der Bauhelfer betragen laut BG BAU derzeit 1,55 EUR pro Helferstunde in den alten sowie 1,47 EUR in den neuen Bundesländern.
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Themen:
LESEN SIE AUCH
Fahrt zur Tankstelle zählt nicht als Arbeitsweg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall verdeutlicht die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre.
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
Im Normalfall gilt, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer beim Blumengießen den Teppich ruiniert, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den er gebeten hat. Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.
Sven Enger: Kapitallebensversicherungen sind nicht zur Auszahlung verpflichtet
Anbieter von Lebensversicherungen dürfen Kunden die Leistungen kürzen, wenn sie den Staat davon überzeugen können, zu wenig Geld zu haben. Darauf weist Sven Enger vom Informationsportal Vertragshilfe24.de hin.
Sabbatical und Steuern: So klappt die Finanzierung der Auszeit vom Beruf
Weniger arbeiten. Zur Ruhe kommen. Einfach mal was ganz anderes machen. Mit kluger Planung können Erholungsbedürftige sogar Steuern sparen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Allianz verliert - Gericht kippt Rentenfaktor-Klausel
Versicherer dürfen bei privaten Rentenversicherungen keine einseitigen Leistungskürzungen vornehmen – das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 entschieden. Damit stärkt es nicht nur den Verbraucherschutz, sondern stellt auch die gängige Geschäftspraxis vieler Lebensversicherer infrage.
Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern: Wenn Datenschutz auf Steuerrecht trifft
Ein aktuelles Urteil des FG Hamburg stellt Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte vor ein Dilemma: Datenschutz versus Steuerrecht. Warum zu umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch teuer werden könnten – und was Betroffene jetzt beachten müssen.
Arbeitsrecht bei Insolvenz: Was Mitarbeitende und Personalverantwortliche wissen müssen
Die Insolvenz von Unternehmen wie der Element Insurance AG zeigt: Wirtschaftliche Schieflagen können plötzlich auftreten — mit weitreichenden Folgen für Mitarbeitende. Fachanwältin Dr. Elke Trapp-Blocher erklärt, was Personalverantwortliche über arbeitsrechtliche Konsequenzen einer Insolvenz wissen müssen und welche Rechte Arbeitnehmer haben.
Rechtsschutz bei Flugstreik: Wann der Versicherungsschutz endet
Streitfall Flugausfall: Eine aktuelle Entscheidung der Versicherungsombudsfrau zeigt, warum Streitigkeiten im Zusammenhang mit Streiks meist vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind – auch wenn sich die Probleme später verselbstständigen.