„Daher ist eine komplette Autowäsche auf dem eigenen Grundstück in der Regel verboten. Die Einzelheiten legen jedoch die Gemeinden fest.“
Kleine Putzaktionen erlaubt
„Wer sein Auto vor der eigenen Garage waschen möchte, sollte sich daher vorher bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Immer erlaubt sind aber kleinere Putzaktionen wie Scheiben mit klarem Wasser reinigen, den Innenraum wischen, saugen oder das Auftragen einer Politur“, weiß die Expertin.
„Übrigens: Auch auf öffentlichen Straßen, egal ob kleine Anliegerstraße oder Hauptverkehrsstraße, ist das Autowaschen in den meisten Gemeinden verboten. Denn: Heute werden das Regenwasser von der Straße und das verunreinigte Abwasser von Häusern meist getrennt abgeleitet – das Regenwasser fließt nicht in die Kläranlage.“
Rassats Tipp: „Auf der sicheren Seite ist, wer sein Auto in einer Waschanlage oder einer SB-Waschbox reinigt. Eine Motorwäsche ist auch hier oft verboten und nur bei besonders darauf ausgerichteten Betrieben möglich.“
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