Es gibt Kosten, die Mieter zusätzlich zur monatlichen Wohnungsmiete zahlen und von der Steuer absetzen können. Dazu zählen zum Beispiel Wasser- oder Heizkosten, Müllabfuhr, Hausmeister- und Winterdienste, Schornsteinfeger, Reparaturen oder gar Sanierungsmaßnahmen am Haus.
Diese sogenannten "Betriebs- oder Nebenkosten" werden einmal im Jahr abgerechnet. Aber was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt, um in der Steuererklärung angegeben zu werden? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt vier konkrete Tipps für Mieter.
Die meisten Vermieter oder Hausverwaltungen berechnen die Nebenkosten für den Zeitraum eines Kalenderjahres, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Das bedeutet im Idealfall, dass ein Mieter beispielsweise im Laufe des Jahres 2019 die Abrechnung seiner Betriebskosten für das Jahr 2018 erhält und so seine Betriebskosten in der Steuererklärung 2018 angeben kann.
Aber häufig warten Vermieter oder Hausverwaltungen selbst auf Berechnungen von Wasser- oder Energieversorgern, auf Rechnungen von Handwerkern oder Hausmeisterdienstleistern.
Kommt die Nebenkostenabrechnung aus diesen oder anderen Gründen zu spät, um die Ausgaben in der Steuererklärung einzutragen, gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Kosten aus dem Vorjahr übernehmen
Der Mieter übernimmt die Posten aus der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr und trägt sie in seiner Steuererklärung ein. Das ist dann sinnvoll und effektiv, wenn es in Bezug auf den Verbrauch oder Reparaturarbeiten am Haus keine großen Abweichungen zum Vorjahr gab. Das zuständige Finanzamt sollte darüber informiert werden, dass die Vorjahresposten aufgrund der verspäteten Nebenkostenabrechnung übernommen werden. Ein formloses Schreiben genügt.
2. Erfolgreich Fristverlängerung beantragen
Eine verspätete Nebenkostenabrechnung ist grundsätzlich kein Grund für eine Fristverlängerung. Manche Finanzämter gewähren aber durchaus eine Fristverlängerung, weil sie es als Arbeitserleichterung verstehen: Lieber dem Mieter mehr Zeit einräumen, damit dann alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Steuerfall am Stück abgeschlossen werden kann. Deshalb sollten betroffene Mieter in einem formlosen Schreiben an ihr zuständiges Finanzamt entsprechend um eine Fristverlängerung bitten.
3. Kosten schätzen
Wird keine Fristverlängerung gewährt, kann ein Mieter seine Nebenkosten schätzen - zum Beispiel anhand vorliegender Kostenvoranschläge. Das ist dann sinnvoll, wenn es zu größeren Ausgaben durch eine Fassadensanierung oder Dachreparaturen oder Ähnliches kam. Diese Vorgehensweise sollte man dem zuständigen Finanzamt in einem formlosen Schreiben mitteilen und mit der Steuererklärung einreichen, da es den Steuerbescheid dann in der Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlässt (164 AO). Liegen die Rechnungen vor, können die korrekten Beträge nachgeliefert werden.
4. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Der Steuerbescheid liegt vor, ohne dass die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden konnte? Dann gibt es die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, nämlich mit folgender Bitte an das Finanzamt: Es möge den Einspruch erst nach Eingang der Nebenkostenabrechnung bearbeiten, damit die Aufwendungen berücksichtigt werden können. Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH übermittelt durch news aktuell
Themen:
LESEN SIE AUCH
Bitcoin & Co. versteuern: Schwarze Schafe im Visier der Finanzverwaltung
Wer mit Kryptowährungen handelt, muss erzielte Gewinne unter Umständen versteuern. Zu wissen ist, dass die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen durch ein Auskunftsersuchen bei einer Krypto-Handelsplattform im vergangenen Jahr die Daten zahlreicher Nutzer erhalten hat.
Corona und Kurzarbeit: Wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen
Mit einer Steuererklärung zu mehr Grundrente
Rund 21 Mio. Altersrentner erhielten zum 1. Juli eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent. Dies wirkt sich auf die 1,1 Mio. meist weiblichen Bezieher einer Grundrente aus. Durch die Anhebung des Rentenwerts auf 39,32 Euro erhöht sich künftig auch die Grundrente. Die Freibeträge und Grenzwerte zur Berechnung der Grundrentenhöhe ändern sich ebenfalls mit dem neuen Rentenwert. Dadurch kann es zu Verschiebungen bei der Grundrente kommen.
Fußball-EM: VIP-Loge für Geschäftspartner oder Goodies für Mitarbeiter – Vorsicht bei der Steuer
Die EURO 2024 steht vor der Tür und damit auch gemeinsame Public Viewings von Mitarbeitenden in der Firma oder die Einladung von Geschäftspartnern in eine VIP-Loge. Damit man sich damit steuerlich kein Eigentor schießt, informieren die Tax-Experten Stephanie Saur und Matthias Trinkaus über mögliche Fallstricke.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
In der Steuerung des Kreditrisikos liegt ein strategischer Hebel
Protektionismus, Handelskonflikte, geopolitische Risiken – die Unsicherheit an den Märkten bleibt hoch. Passive Kreditstrategien stoßen in diesem Umfeld schnell an ihre Grenzen. Warum gerade aktives Management und ein gezielter Umgang mit Kreditaufschlägen den Unterschied machen können, erklärt Jörg Held, Head of Portfolio Management bei Ethenea.
Mehrheit befürwortet Rüstungsinvestments – Akzeptanz steigt auch bei nachhaltigen Fonds
Private Geldanlagen in Rüstungsunternehmen polarisieren – doch laut aktueller Verivox-Umfrage kippt die Stimmung: 56 Prozent der Deutschen halten solche Investments inzwischen für legitim. Auch nachhaltige Fonds greifen vermehrt zu.
PKV-Initiative „Heal Capital 2“: Neuer Fonds, neue Investoren, neue Start-ups
Digitale Wartung, KI-Zertifizierung, stärkere europäische Vernetzung: Der PKV-Investitionsfonds Heal Capital geht mit neuer Schlagkraft an den Start – und will die digitale Versorgung nachhaltig verändern. Doch welche Start-ups profitieren zuerst?
„Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch“
Von unseriösen Werbeversprechen bis KI-Euphorie: Im zweiten Teil des Interviews mit Tim Grüger geht es um Trends im Daytrading, die Erwartungen von Kunden und den Kampf gegen Finanz-Fake-News. Plus: Was TradingFreaks für die Zukunft plant – und welchen Rat der Gründer Anfängern mit auf den Weg gibt.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.