Pflegeverantwortung – das sollten Sie wissen

Die Pflegevorsorge und -verantwortung hat viele Facetten. Damit der Über­blick gewahrt bleibt, hat AssekuranZoom eine Übersicht mit wichtigen Details erstellt:

  • Auch nach der Verbesserung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1.1.2017 können mit den Pflegegeld-, Pflegesach- und Kombinationsleistungen die Kosten einer häuslichen Pflege nicht aufgefangen werden.
  • Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung entsprechen immer einer „Teilkaskodeckung“. Eine verantwortungsvolle Eigenvorsorge zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit ist und bleibt erforderlich.
  • Private Vorsorge ist unverzichtbar. Vor dem Abschluss einer Pflege­kosten-, Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung sollten die Tarifleistungen der verschiedenen Anbieter geprüft werden.
  • Privater Versicherungsschutz muss gepflegt und an die laufenden Kostensteigerungen angepasst werden.
  • Der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit sollte der zuständigen Pflege­kasse kurzfristig angezeigt und das Beratungsangebot durch eine(n) Pflegeberater/-in genutzt werden.
  • Neben der finanziellen Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürftig­keit sollten Vollmachten und auch eine testamentarische Verfügung erklärt werden.
  • Bei der Übernahme von Pflegeverantwortung für einen Familienan­gehörigen können Arbeitnehmer eine kurzfristige Freistellung und – in Abhängigkeit von der Betriebsgröße – eine Familienpflegezeit und/oder eine Pflegezeit in Anspruch nehmen.
  • Ein Anspruch auf Sozialleistungen für Laienpfleger sollte vor Über­nahme der Pflegeverantwortung geprüft und gegebenenfalls bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen angemeldet werden.
  • Bei der Kalkulation der Kosten eines Pflegefalls müssen fortlaufen­de „Nebenkosten“, wie zum Beispiel zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung, Zuzahlun­gen und Selbstbehalte, Fahrtkosten usw., in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.
  • Sofern ein oder mehrere Familienangehörige die Pflegeverantwor­tung im häuslichen Bereich übernehmen, sollten Einkommenseinbußen und/oder Darlehensverpflichtungen aus einer Familien­pflegezeit und/oder Pflegezeit immer berücksichtigt werden.
  • Im Fall der vollstationären Pflege müssen neben dem Selbstbehalt an den Pflegekosten auch die „Hotelkosten“ für Unterbringung, Verpflegung und die Investitionskostenpauschale vom Versicherten in vollem Umfang getragen werden.
  • Im Erbfall sollte ein möglicher Ausgleichsanspruch von pflegenden Familienangehörigen geprüft werden.Bild: © Arman Zhenikeyev – stock.adobe.com