Basler erweitert Deckungsumfang bei Forderungsdifferenzversicherung GAP24

Die Basler Versicherungen haben das Konzept der Forderungsdifferenzversicherung GAP24 optimiert: Neben einem neuen Design gibt es deutlich verständlichere Bedingungen, Ergänzungen bei den versicherbaren Objekten und zwei neue Deckungsbausteine.

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Das gesamte Konzept wurde mithilfe von Vermittler- und Kundenfeedback überarbeitet.

Änderungen in der Übersicht

Der Versicherungsumfang wurde um Boote und Flugzeuge erweitert. Diese können bis zu einem Wert von 500.000 Euro ohne Rückfrage versichert werden. Damit sind Sportboote und Sportflugzeuge sowie kleinere gebrauchte Yachten, Privatflugzeuge und Hubschrauber abgedeckt.

Jeder, der ein Interesse an der Versicherung hat (Eigentümer, Finanzierungsnehmer, Fahrer oder Nutzer), kann die Versicherung abschließen.

Die Selbstbeteiligung aus der Hauptversicherung kann optional sogar bis 2.500 Euro übernommen werden, sofern der Versicherungswert mehr als 50.000 Euro beträgt.

Versichert sind neben Bergungs- auch Entsorgungskosten. Damit sind in erster Linie Teile oder Reste gemeint, die nicht weiterverkauft werden können, sondern kostenpflichtig abtransportiert und entsorgt werden müssen.

Als Versicherungssumme gilt jetzt der Kaufpreis (neu oder gebraucht), der ohne Anschaffungsnebenkosten zu bilden ist.

Eine Ersatzpflicht besteht auch ohne GAP. Damit sind alle Zusatzkosten nun auch eindeutig dann versichert, wenn keine GAP-Lücke mehr vorhanden ist. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Ersatzfahrzeug auch dann erstattet wird, wenn der Wiederbeschaffungswert über der Ablöseforderung liegt.

Deckungsumfang wurde erweitert

Kunden können nun neben der Basisdeckung auch eine zuschlagspflichtige Komfort- und Optimaldeckung für Kfz sowie Anhänger und Auflieger wählen. Beide Bausteine erstatten dann den Aufwand für ein Ersatzfahrzeug in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, maximal bis 7.500 Euro bei einem Fahrzeugwert bis 50.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 50.000 Euro Wert sind die Kosten bis 15 Prozent des Kaufpreises versichert.

Ferner werden die Bereitstellungs- beziehungsweise Überführungskosten bis 2 Prozent der Versicherungssumme übernommen. Somit sind nun tatsächlich alle Kosten, die in einem Totalschadenfall auftreten können, abgesichert.

Mit der Optimaldeckung werden jetzt auch Kosten übernommen, die bereits bei einem Teil- beziehungsweise Reparaturschaden an Leasingfahrzeugen anfallen können. Leasingfahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und bis zu einer Laufleistung von 100.000 km erfahren im Falle eines Schadens trotz fachgerechter Reparatur eine Wertminderung. Diese beträgt circa 10 Prozent der Nettoreparaturkosten und steht der Leasinggesellschaft als Eigentümer des Leasingfahrzeugs zu. Die Optimaldeckung übernimmt diese Wertminderung in voller Höhe, sofern der Leasingnehmer sie zahlen muss und nach Ende der Leasingdauer auch nicht zurückerhält, was im Falle einer Übernahme des Leasingfahrzeugs der Fall wäre.

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