Bei schwersten körperlichen Schäden, unter denen der Betroffene sein Leben lang massiv leiden wird, ist ein Schmerzensgeld von 800.000 Euro gerechtfertigt. Dies urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg.
Ein fünfjähriger Junge wurde bei der Behandlung einer bakteriellen Meningitis infolge eines groben Behandlungsfehlers außerordentlich schwer geschädigt. So verlor er unter anderem beide Unterschenkel und eine Kniescheibe musste entfernt werden. Wachstumsbedingt musste er fast zwanzig Operationen zur Versorgung der Stümpfe über sich ergehen lassen. Er wird sein gesamtes Leben auf den Rollstuhl angewiesen sein. Aufgrund des massiven Krankheitsverlaufs sind große Teile der Körperoberfläche durch Nekrosen dauerhaft entstellt.
Nun sprach das Oberlandesgericht Oldenburg dem Jungen mit 800.000 Euro Schmerzensgeld einen der bislang höchsten Schmerzensgeldbeträge in Deutschland zu.
Den bei der Bemessung von Schmerzensgeld sind laut Gericht die Schwere der Verletzungen, das Leiden und dessen Dauer, die subjektive Wahrnehmung der Beeinträchtigungen für den Verletzten und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers maßgeblich.
Die Richter betonten bei der Entscheidung, dass der Junge sein ganzes Leben lang werde leiden müssen und er die erlittenen vielfältigen Beeinträchtigungen jeden Tag aufs Neue bewusst erlebe. Beides seien maßgebliche Gesichtspunkte bei der Bemessung des Schmerzensgelds.
Die schwersten und dauerhaften Schädigungen, die der Geschädigte in jungen Jahren bewusst erlebt und von denen anzunehmen ist, dass sie ihn lebenslang in der Lebensführung erheblich beeinträchtigen werden, führen zu einem Schmerzensgeld von 800.000 Euro. Die Entscheidung verlässt dabei nicht den Referenzrahmen der Schmerzensgeldentscheidungen anderer deutscher Gerichte.
Urteil vom 18. März 2020 (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 5 U 196/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Hohes Mitverschulden bei falscher Reaktion auf Unfall
Radler stürzt über Slackline: Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Reisepreis zurück wegen Todesangst
Umgefallener Lautsprecher verletzt Konzertbesucherin – kein Schadenersatz
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BVerfG bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Mindestgewinnbesteuerung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Betroffen sind insbesondere Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG sowie Gesellschaften nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG.
Verfassungsgericht kippt finanzgerichtliche Entscheidungen zur beSt-Nutzungspflicht
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale finanzgerichtliche Entscheidungen zur Nutzungspflicht des elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) aufgehoben. Der Beschluss stärkt den Rechtsschutz von Steuerpflichtigen in einer Übergangsphase, die durch technische Defizite und irreführende Kommunikation geprägt war.
BFH konkretisiert Anforderungen für Betriebsausgabenabzug bei Zinsswaps
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ausgleichszahlungen aus Zinsswap-Verträgen sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn sie konsequent als betrieblich veranlasst behandelt und buchhalterisch frühzeitig erfasst werden. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die steuerliche Einordnung von Finanzderivaten.
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.