Während der Corona-Krise haben sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft so viele Kunden wie noch nie mit Rechtsfragen an ihren Rechtsschutzversicherer gewandt.
So waren es im März und April knapp 285.000 anwaltliche Telefonberatungen – in normalen Monaten sind es etwa 115.000.
So gab es allein im März 150.000 anwaltliche telefonische Beratungen und damit gut ein Drittel mehr als im Februar.
Thomas Lämmrich, Leiter Rechtsschutzversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sagt:
„Allein von Mitte März bis Anfang April – also in den ersten Wochen des Lockdown - verzeichneten die deutschen Rechtsschutzversicherer die Rekordzahl von über 35.000 telefonischen Beratungen pro Woche.“
Die Kunden stellten dabei die meisten Fragen zum Vertrags- und zum Arbeitsrecht, wie zur Kurzarbeit und Kündigung. Bei Fragen zum Reiserecht standen vor allem Fragen zu Stornierungen im Fokus.
Thomas Lämmrich dazu:
„Als Folge der Corona-Krise rechnen wir mit einer deutlichen Zunahme von Rechtsschutzfällen und der damit verbundenen Kosten.“
Vor allem im Arbeitsrecht dürften laut der Sonderauswertung des GDV aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen die Schäden stark ansteigen.
Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich über 4 Millionen Fälle im Jahr und leisten dafür rund 2,8 Milliarden Euro. Allein Arbeits- und Vertragsrecht machen ein Drittel der Schäden aus.
Zudem ist für das kommende Jahr eine Erhöhung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren geplant ist. Die damit verbundene Kostensteigerung würde nicht nur die Rechtsschutzversicherer, sondern vor allem auch rechtssuchende Verbraucher ohne Versicherung in der Krisensituation zusätzlich belasten.
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