In Deutschland werden E-Bikes immer beliebter, so wurden im vergangenen Jahr 1,36 Millionen E-Bikes verkauft. Allerdings sind schwere Unfälle und Diebstähle keine Seltenheit. Auf was man beim Versicherungsschutz achten sollte, erklären die Experten der uniVersa Versicherungen.
Bis 25 Stundenkilometer werden E-Bikes als Fahrrad eingestuft und können ohne spezielles Kennzeichen gefahren werden.
Aber schon eine kleine Unachtsamkeit kann das Leben auf den Kopf stellen, wenn beispielsweise ein Dritter bei einem Unfall geschädigt wird. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung für jeden Radfahrer empfehlenswert. Sie übernimmt entweder berechtigte Schadenersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen wie eine Art Rechtsschutzversicherung ab.
Doch auch selbst kann man von einem Unfall wegen einer kleinen Unachtsamkeit betroffen sein. Vor den finanziellen Folgen schützt die private Unfallversicherung. Die Versicherungssumme sollte für den Ernstfall ausreichend bemessen sein. Wichtig ist, eine leistungsstarke Gliedertaxe zu vereinbaren, weil sich aus ihr die Höhe der Invaliditätsleistung berechnet.
Auch für Diebe sind E-Bikes eine begehrte Beute. In der Hausratversicherung sind sie nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Verbraucher sollten beim Einschluss darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen keine Beschränkungen vereinbart sind, beispielsweise von 22 bis fünf Uhr nur in verschlossenen Räumen. Sonst kann man bei einem nächtlichen Ausflug leer ausgehen. Wichtig ist auch, dass das E-Bike abgeschlossen wird und nach einem Diebstahl möglichst unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erfolgt.
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