Für Verbraucher ergeben sich durch die Corona-Pandemie Rechtsfragen, mit denen sie sich nun plötzlich konfrontiert sehen. Hilft hier eine Rechtsschutzversicherung, um sich vorsorglich abzusichern? Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erläutert, was nun zu beachten ist.
Eine Rechtsschutzversicherung darf dabei nicht als Rundum-Sorglos-Paket gesehen werden, welches alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen, automatisch übernimmt.
Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), dazu:
„Nur aufgrund der Corona-Pandemie eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, ist nicht ratsam. Es muss vorher gut überlegt werden, welcher Lebensbereich versichert sein soll.“
Auch ist bei vielen Tarifen nach Neuvertragsabschluss zu den meisten Leistungsbestandteilen eine Wartezeit von meist drei Monaten vereinbart. Dementsprechend sind Versicherungsfälle, die in dieser Zeit eingetreten sind, von einer Rechtsschutzversicherung meist noch gar nicht gedeckt. Eine rechtliche Beratung auf Kosten der Rechtsschutzversicherung ist erst möglich, wenn ein abgesicherter Rechtsschutzfall eingetreten ist.
Bianca Boss sagt:
„Sicherlich ist in diesen Zeiten bei vielen Menschen die Frage nach Schutz und Absicherungen stärker im Fokus, dennoch sollten zuerst existenzielle Risiken abgesichert werden. Erst wenn private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie nach individuellem Bedarf Wohngebäude- und Risikolebens-, Unfall- und Hausratversicherung und unter Dach und Fach sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden.“
Und hierbei muss dann beachtet werden, welchen Umfang der Versicherungsschutz haben muss. So dient der Berufs-Rechtsschutz etwa dazu, rechtliche Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrzunehmen.
Wenn ein Paar aber seine gebuchte Hochzeitsfeier aufgrund der behördlichen Anordnungen absagen musste und hohe Stornierungskosten zahlen muss, würden die Kosten eines Rechtsstreits gegebenenfalls von der Rechtsschutzversicherung mit Rechtsschutz im Vertragsrecht (als Teil des Privat-Rechtsschutzes) übernommen werden.
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