Künftig unterstützt ACTINEO CARE der ACTINEO GmbH im Schadenfall mit einem modularen Leistungspaket bei der Einschätzung und Verbesserung der medizinisch-pflegerischen Situation von Verunfallten beziehungsweise Geschädigten.
ACTINEO CARE unterstützt Versicherungen sowie Betroffene künftig mit verschiedenen Modulen und einem Komplettpaket bei der Einschätzung der medizinisch-pflegerischen Situation, macht Vorschläge zur Optimierung der Versorgung und des Ressourceneinsatzes und übernimmt bei Bedarf die Rechnungsprüfung im Pflegebereich.
Der Schwerpunkt von ACTINEO CARE liegt auf der unabhängigen medizinischen Begutachtung individueller Fälle und der Empfehlung von effizienten Maßnahmen im Bereich Rehabilitation und Pflege. Je nach Fall werden nach Aktenlage oder vor Ort im häuslichen Bereich beziehungsweise in der betreuenden oder pflegenden Einrichtung die Struktur der pflegerischen Versorgung, die individuelle Pflegesituation, die Pflegeleistungen sowie das pflegerelevante Versorgungsnetzwerk für die Betroffenen und deren Angehörigen beurteilt. Mit Einverständnis des Versicherers und des Betroffenen kann bei Bedarf die Betreuung des gesamten Pflegeversorgungsprozesses über einen definierten Zeitraum als Fallbegleitung übernommen werden.
Dr. med. Michael Miller, Ärztlicher Direktor bei ACTINEO, dazu:
Dr. med. Michael Miller, Ärztlicher Direktor, ACTINEO GmbH „Das integrierte Management unfallbedingter Pflegekosten bietet nicht nur Einsparpotenziale für die regulierende Versicherung, sondern wirkt sich auch positiv auf die Rehabilitation der Geschädigten aus. Das neue Angebot kann wie alle unsere Leistungen separat oder im Rahmen der Fallsteuerung im ACTINEO Personenschaden Cockpit, unserer digitalen Plattform zum aktiven Schadenmanagement, direkt beauftragt werden.“
Zur Beurteilung und Unterstützung der unfallbedingten Pflegesituation setzt ACTINEO CARE ein Team von Pflegesachverständigen ein, die eigenverantwortlich und unabhängig von ACTINEO arbeiten. Die Erstellung der Gutachten erfolgt nach objektiven Kriterien. Sowohl die Pflegegutachterinnen und -gutachter als auch die Pflegeberaterinnen und -berater zeichnen mit ihrem Namen persönlich für das jeweilige Gutachten verantwortlich. Der fallspezifische Einsatz des Fachpersonals, regelmäßige Qualitätskontrollen und Weiterbildungen stellen die gleichbleibende Qualität der Ergebnisse und Empfehlungen sicher.
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