Probleme für gewerbliche Versicherungsnehmer: Dienstleistungen und Ersatzteile fehlen

Probleme für gewerbliche Versicherungsnehmer wegen fehlenden Dienstleistungen und Ersatzteilen
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Dienstleistungen und Ersatzteile sind in Corona-Zeiten nicht jederzeit und uneingeschränkt verfügbar. Versäumt ein gewerblicher Versicherungsnehmer, die vertraglich vereinbarten Prüfintervalle beispielsweise an Brandmelde-, Brandbekämpfungs- und Einbruchmeldeanlagen durchführen zu lassen, verstößt er unter Umständen gegen die seinem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Die ConceptIF BIZ informiert, welche Probleme damit für gewerbliche Versicherungsnehmer verbunden sind.

Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH, berichtet:

„Lieferengpässe führen in Corona-Zeiten dazu, dass Ersatzteile und Ersatzmaschinen nach Eintritt eines Versicherungsfalles nicht kurzfristig wiederbeschafft werden können. In anderen Fällen können vorgeschriebene Prüfintervalle der Sicherungsanlagen nicht eingehalten werden.“

Nach dem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Verletzt er eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer unter Umständen berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder er kann leistungsfrei bleiben (Paragraf 28, VVG).

Hilft man sich in Betrieben mit provisorischen Reparaturen und repariert eine beschädigte Maschine notdürftig, ist der Versicherer nicht automatisch verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten zu übernehmen.

Jörg Winkler erklärt:

„Meist ist die Kostenübernahme von Provisorien weder vertraglich geregelt, noch wird sie als Schadenminderungsmaßnahme ersetzt.“

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Der Vermittler sollte vor allem prüfen, welche Obliegenheiten seine Versicherungsnehmer im Rahmen der individuellen Versicherungsverträge erfüllen müssen. Im Kundengespräch wäre zu klären, ob die Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten zurzeit erfüllen können und ob es aktuell zu verlängerten Liefer- oder Reparaturzeiten des Anlagenbestandes kommen kann.

Nur mit diesen Informationen kann ein Vermittler mit den Versicherern über adäquate Ergänzungen des Versicherungsschutzes verhandeln.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Es gibt neben den Standardtarifen Lösungen am Markt, bei denen der Versicherungsnehmer bei einer Verletzung der Sicherheitsvorschriften nicht über Gebühr in Anspruch genommen wird.

So ist im ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete geregelt, dass der Versicherer nur dann berechtigt ist, die Zahlung einer Entschädigungsleistung zu kürzen, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 200.000 Euro übersteigt. In diesen Fällen ist die Kürzung auf 20 Prozent des Schadensanteils begrenzt, der den Betrag von 200.000 Euro übersteigt.