Als der Gesetzgeber mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zum 1. Januar 2013 die staatlich geförderte, ergänzende, nach ihrem Initiator auch salopp als „Pflege-Bahr“ bezeichnete, Pflegeversicherung eingeführt hatte, da leuchteten die Augen nicht weniger Krankenversicherungsvorstände. Mit der vom Gesetzgeber ausgelobten Zulage in Höhe von 5 Euro pro Monat sollten die zum damaligen Zeitpunkt überschaubaren Umsätze im Segment der privaten Pflegezusatzversicherung katalysiert werden.
Innerhalb von fünf Jahren sollten 4 Millionen zulagengeförderte Pflegeversicherungen dank nicht erforderlicher Gesundheitsfragen und der Schnäppchenmentalität der deutschen Verbraucher policiert werden. Die retrospektive Betrachtung der Realität zeichnet indes ein anderes Bild. Nach der Statistik des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. bezifferte sich die Anzahl der zulagengeförderten Pflegeversicherungen zum 31. Dezember 2018, und damit im sechsten Jahr nach Einführung des „Pflege-Bahr“, auf 878.000 Verträge.
Das erklärte Klassenziel von 4 Millionen zulagengeförderten Pflegeversicherungen wurde meilenweit verfehlt. Allerdings ist auch eine weitergehende Betrachtung durchaus interessant. So wurden in der Statistik des PKV-Verbandes für das Jahr 2018 auch 363.400 Pflegekosten- und 2.574.700 Pflegetagegeldversicherungen ausgewiesen. Ergänzt man diese Zahlen noch um den Bestand von 238.000 Pflegerentenversicherungen, so hatten am Ende des Jahres 2018 gerade einmal 4,054 Millionen Versicherungsnehmer mit einem privaten Versicherungsvertrag das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abgesichert.
Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zu den 83,2 Millionen Bundesbürgern des Jahres 2018, errechnet sich die Marktsättigung mit privaten Pflegevorsorgeprodukten gerade einmal mit mageren 4,9 Prozent. Auch wenn an dieser Stelle eingeräumt werden muss, dass diese Zahl aufgrund der möglichen Kombination von ungeförderten und geförderten Pflegevorsorgeprodukten einerseits und mehreren versicherten Personen in einem Versicherungsvertrag andererseits, zu korrigieren ist, bleibt dennoch eine zentrale Kernaussage: 95 Prozent der Bundesbürger haben keine private Pflegeversicherung
Die private Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürftigkeit wird von vielen Kunden und nicht wenigen Vermittlern – wenn überhaupt – nur mit der Kneifzange angefasst. Bei den Argumenten für die Abwehr eines Beratungsgesprächs entfalten viele Kunden eine unglaubliche Kreativität. Immer wieder und gerne wird darauf hingewiesen, dass Pflegebedürftigkeit ein Problem des Alters und qualifizierte Vorsorgemaßnahmen „irgendwann später einmal besprochen werden sollten“. Eine Meinung, die durchaus auch von dem einen oder anderen Vermittler geteilt wird.
Ein Beitrag von www.assekuranzoom.de
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