Als der Gesetzgeber mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zum 1. Januar 2013 die staatlich geförderte, ergänzende, nach ihrem Initiator auch salopp als „Pflege-Bahr“ bezeichnete, Pflegeversicherung eingeführt hatte, da leuchteten die Augen nicht weniger Krankenversicherungsvorstände. Mit der vom Gesetzgeber ausgelobten Zulage in Höhe von 5 Euro pro Monat sollten die zum damaligen Zeitpunkt überschaubaren Umsätze im Segment der privaten Pflegezusatzversicherung katalysiert werden. ...