Nächster Maklerstammtisch „Cyberdeckungen mal rechtlich“ am 12. Mai

Maklerstammtisch „Cyberdeckungen mal rechtlich" am 12. Mai
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Am 12. Mai 2020 findet der Maklerstammtisch der Kanzlei Michaelis mit dem Thema „Cyberdeckungen mal rechtlich“ statt.

Referenten werden neben Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M. der Rechtsanwalt Lars Krohn LL.M. und der Gastreferent Herrn Götz Lebuhn sein, der aus Sicht der Maklerschaft über wertvolle Informationen zum Vortragsthema berichtet.

Der Maklerstammtisch wird aufgrund der aktuellen Umstände nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden, sondern dieser kann als recht- und praxisorientierte Weiterbildung über das Livestreaming-Angebot wahrgenommen werden.

Die Weiterbildungsveranstaltung zum oben genannten Thema findet für Sie am Dienstag, den 12.05.2020 um 17:00 Uhr – ca. 18:30 Uhr nur online statt. Die kostenfreie Live-Übertragung erfolgt über die Internetseite pünktlich ab 17:00 Uhr.

Im Anschluss an den Vortrag können Fragen übermitteln über die E-Mail-Adresse [email protected] ermittelt werden, die dann ebenfalls noch live verlesen und direkt beantwortet werden.

Während der Veranstaltung wird ausführlich zur Problematik im Hinblick auf den Abschluss der Cyberversicherungen und zu verschiedenen Haftungsfragen, die auf einen Makler/Vertriebler/Handelsvertreter zukommen können, vorgetragen. Die Teilnehmer sollen im Anschluss an den Maklerstammtisch ihre Kompetenzen verbessern können, um Haftungen zu vermeiden.

Keiner, der EDV-Systeme und Computer nutzt, kann sich sicher sein, nicht durch technische Manipulationen vor Schaden geschützt zu sein. Automatisierte Attacken versuchen permanent Schlupflöcher in den EDV-Systemen zu finden. Mit virenverseuchten Mails wird der Anwender an Ihren EDV-System versucht zu manipulieren, um Schwachstellen in Ihrem datentechnischen EDV-System zu finden. Trotz der besten Technik und der teuersten Systeme verbleibt bedauerlicherweise immer ein Rest-Risiko. Dieses Restrisiko kann hinsichtlich denkbarer Haftpflichtschäden existenzbedrohend sein.

Deshalb hält es die Kanzlei Michaelis für erforderlich, dass eine Versicherungslösung zur Schadenminimierung beiträgt. Sie empfiehlt daher das Michaelis-Konzept für Versicherungsmakler, welches mit dem Versicherer Markel sowohl bedingungsgemäß als auch prämientechnisch ausverhandelt wurde. Selbstverständlich wird die Kanzlei Michaelis auch künftig die Konditionen des Versicherungsschutzes begleiten und nachverhandeln.

Aus ihrer Sicht ist es das derzeit beste Cyber-Versicherungskonzept für Versicherungsmakler, welches ein Versicherungsmakler für sich abschließen kann. Dank der kostenfreien Kanzlei Michaelis-Schadenunterstützung ist es jedenfalls einzigartig. Also, es warten auf Sie sehr aktuelle und wichtige Themen.

Die Kanzlei Michaelis bittet vielmals um Verständnis, dass sie zum Schutz der anderen Mandanten und auch ihrer Mitarbeiter davon absieht, die Teilnehmer hierzu persönlich in ihre Kanzleiräume einzuladen. Sollte sich die gesamte problematische Corona-Situation deutlich verbessern, dann werden wir sie informieren und die Teilnehmer auch persönlich ganz herzlich in ihre Räume einladen. Vorläufig hält es die Kanzlei für sinnvoll, die Weiterbildung in einem gesundheitlich sicheren Live-Streaming anzubieten.

Zudem kann auch noch kein einen Weiterbildungsnachweis angeboten werden, da die Kanzlei technisch die Anwesenheit während der Vortragszeit nicht überprüfen kann.