Franke und Bornberg: Vorsorgeretter begleiten Vermittler durch Krise

Neben der Sorge um die Gesundheit wächst in der Bevölkerung zusehends die Angst um die wirtschaftliche Existenz. Wer jetzt Geld einsparen will oder muss, kommt schnell auf die Idee, seine Versicherungen zu kündigen. Das wäre ohne Zweifel ein fataler Fehler – insbesondere, wenn es um Vorsorge geht.

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Muenzen-im-Glas-175463266-AS--Brian-JacksonMuenzen-im-Glas-175463266-AS--Brian-JacksonBrian Jackson – AdobeStock.com

Franke und Bornberg hat aus seinem riesigen Fundus von Vergleichskriterien die fb-Vorsorgeretter-Profile zur Altersvorsorge und Arbeitskraftsicherung entwickelt. Ausgesuchte Kriterien betrachten das Aussetzen der Dynamik, Zahlungsschwierigkeiten, Teilauszahlungen bei der Altersvorsorge und Infektionsklausel bei der Arbeitskraftsicherung.

Die Vorsorgeretter-Profile von Franke und Bornberg stehen ab sofort in fb-xpert und fb-vertragscheck bereit. Damit werden Vermittler unterstützt, die ihre Kunden nun aufklären, wie sie ihre Vorsorge retten können, statt gleich zu kündigen.

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert das Ergebnis:

„Unser Vorsorgeretter unterstützt Vermittler und Versicherer digital, schlank und effektiv. Darüber hinaus sichert er den Bestand und schützt vor Provisionsstorno. In einem Online-Gespräch können Berater die verschiedenen Optionen zum Vertragserhalt schnell und unkompliziert direkt am Bildschirm aufzeigen.“

Zusätzlich hat Franke und Bornberg einige Argumente zusammengestellt, mit denen Vermittler ihre Kunden jetzt vor unbedachten Kündigungen bewahren können.

Warum Altersvorsorge jetzt nicht gekündigt werden sollte:

  • Auf keinen Fall alte hochverzinste Tarife kündigen. Gerade in Zeiten der Krise ist die höhere Überschussbeteiligung Gold wert.
  • Gleiches gilt für Fondsgebundene Versicherungen: Reale Verluste gibt es erst dann, wenn man sie realisiert! Daher bei Geldbedarf eher zu einem Darlehen greifen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitskraftsicherung erhalten:

  • Wer kündigt, hat keine Gewissheit, je wieder einen neuen Vertrag zu bekommen. Denn ein Neuabschluss bringt bekanntlich eine neue Gesundheitsprüfung mit sich.
  • Eine Infektionsklausel greift in den meisten Fällen nur, wenn ein Berufsverbot 6 Monate bestand oder voraussichtlich 6 Monate bestehen wird. Die Infektionsklausel wird so, wie es zurzeit aussieht, im Falle des Coronavirus nicht leisten. Menschen werden zwar nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter Quarantäne gestellt, gelten nach wenigen Wochen aber wieder als geheilt.

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