Familientarif in der PHV: Kleinkinder nicht immer mitversichert

Familientarif in der PHV: Kleinkinder nicht immer mitversichert

In Deutschland sind Kinder unter sieben Jahren in rund jedem neunten Privathaftplichttarif nicht mitversichert. Dies ist ein Ergebnis einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox.

So waren in 27 von 239 ausgewerteten Familien-Tarifen deliktunfähige Kinder nicht mitversichert. Im Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren.

Da Kleinkinder als deliktunfähig gelten, haften sie selbst und ihre Eltern nicht, wenn sie einen Schaden verursachen, solange die Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Und wo niemand haftet, muss auch die Versicherung nicht zahlen.

Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH, dazu:

„Das sorgt aber gerade im Familien- und Bekanntenkreis schnell für Ärger. Deswegen empfehlen wir jungen Eltern nur Tarife mit Schutz für deliktunfähige Kinder.“

Dann werden auch die Schäden beglichen, die eigentlich niemand bezahlen müsste.

Der günstigste Familientarif kostet 38 Euro im Jahr. Der günstigste Tarif mit Schutz für deliktunfähige Kinder ist nur sieben Euro teurer und versichert Schäden bis zu 20.000 Euro. Schutz in Millionenhöhe für deliktunfähige Kinder gibt es schon ab 54 Euro.

Von den 212 Tarifen, die in der Verivox-Auswertung deliktunfähige Kinder versicherten, zogen 66 eine Höchstgrenze bei 3.000 bis 30.000 Euro. Die übrigen 146 Angebote versicherten diese Schäden mit höheren Grenzen, oft sogar in Millionenhöhe.

 

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