Wer auf seinem Konto Geld erhält, auf das er keinen Anspruch hat, muss es wieder zurückzahlen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Nachdem ein angeblicher Mitarbeiter einer Servicefirma von Microsoft einem Rentner telefonisch weisgemacht hatte, dass sein Computer durch Trojaner infiziert sei, konnte er ihm auch einen Internetschutz mit verschiedenen Laufzeiten verkaufen. Der Rentner musste dafür 25 Euro überweisen. Nach Anweisung des Anrufers führte er verschiedene Schritte auf seinem PC aus. Am Ende stellte er fest, dass von seinem Konto nicht 25, sondern 4.000 Euro verschwunden waren.
Das Geld kam auf dem Konto eines 82-Jährigen an. Dieser weigerte sich, es zurückzugeben, weil er selbst mit den angeblichen Microsoft-Mitarbeitern in Kontakt gewesen sei, die ihm 359,90 Euro abgenommen hätten. Zudem ist ihm auch ein erheblicher Schaden durch das Ausspähen seiner Daten entstanden. Bei einem erneuten Anruf der Betrüger habe er ihnen mit der Polizei gedroht, woraufhin ihm diese eine Entschädigung angeboten hätten – in Höhe von 4.000 Euro.
Das Münchner Amtsgericht urteilte, dass der 82-Jährige das Geld zurückzahlen muss. Er hat keinen Anspruch auf die 4.000 Euro, denn was er mit Dritten besprochen habe, die ebenfalls keinen Anspruch auf diesen Betrag hätten, sei nicht von Belang. Denn es ist in diesem Fall nur die Beziehung zwischen dem Absender und dem Empfänger des Geldes entscheidend – unabhängig vom dem Schaden, den der 82-Jährige erlitten hatte.
Urteil vom 16. Januar 2019 (Amtsgericht München, Az. 122 C 19127/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Nutzer eines Mietwagens haftet bei Unfall mit
Duplexgaragenstellplatz: Bei falscher Einweisung haftet Vermieter
Nicht gestreut trotz überfrierender Nässe – Schmerzensgeld für gestürzte Radfahrerin
Private Unfallversicherung: Einmalzahlung ist Einkommen
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Betriebliche Altersversorgung während der Coronakrise ausgesetzt - zu Recht?
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Zuge der Coronakrise unterliegt einer Prüfung nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen
Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nicht nur praktische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.