Der Aufgabe einer inhaltlichen Prüfung und Bewertung von Versicherungstarifen hat sich AssekuranZoom gestellt. Das von Brigitte Hicker, Geschäftsführerin der experten-netzwerk GmbH, und Alexander Schrehardt, Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, gegründete Unternehmen hatte im Mai dieses Jahres seine erste Tarifstudie Grundfähigkeitenversicherung vorgestellt.
Auf der Grundlage objektiver Kriterien wurden Tarifstrukturen, die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Gesellschaften im Versicherungsfall, aber auch Fragen nach einem Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung, den Möglichkeiten für einen Ausbau des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit und weitere Tarifmerkmale geprüft. Nachdem eine Tarifstudie immer nur eine Momentaufnahme in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess darstellen kann, ist im Oktober 2019 bereits das erste Update der Studie im Markt verfügbar.
In der aktualisierten Ausgabe der Studie werden nicht nur die Neueinführung, sondern auch die von einigen Gesellschaften vorgenommenen Tarifverbesserungen berücksichtigt. Mit der objektiven und vergleichenden Bewertung von Grundfähigkeitenversicherungstarifen sichert AssekuranZoom den Versicherungsmaklern wichtige Haltepunkte für die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft.
An dieser Stelle ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass AssekuranZoom ein inhabergeführtes Unternehmen ist und alle Kosten für die Erstellung der Tarifstudie in vollem Umfang ohne eine Kostenbeteiligung Dritter von AssekuranZoom getragen werden. Während die Leistungsvoraussetzungen im Fall der Grundfähigkeitenversicherung noch vergleichsweise transparent sind, wird es bei der Dread-Disease Versicherung schon richtig spannend.
Welcher Versicherungsmakler hat die Zeit, in den Versicherungsbedingungen die Leistungsvoraussetzungen bezüglich operativer Methoden, geforderter Laborwerte, defizitärer Organfunktionen oder ausgeschlossener Tumorstadien zu prüfen? Auch die Dread-Disease-Versicherung wird Gegenstand einer Tarifstudie von AssekuranZoom sein, sodass Versicherungsmakler auch für dieses Vorsorgeinstrument qualifizierte Bewertungskriterien an die Hand bekommen werden.
Absicherung des Pflegefallrisikos
Allerdings sollte auch das Risiko einer Pflegebedürftigkeit Gegenstand einer nachhaltigen Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft sein. Der regelmäßig vorgetragenen Aussage, dass Pflegebedürftigkeit nur im Alter eintritt und somit geeignete Vorsorgemaßnahmen bei jungen Kunden nicht thematisiert werden müssen, kann nur mit Nachdruck widersprochen werden.
Das Statistische Bundesamt bezifferte die Anzahlung der pflegebedürftigen Leistungsempfänger der sozialen und privaten Pflegeversicherung in seiner letzten Pflegestatistik zum Stichtag 31.12.2017 mit 3,41 Millionen. Von diesen Leistungsempfängern hatten 18,7 Prozent ihr 65. Lebensjahr noch nicht vollendet, das bedeutet, rund 638.000 Versicherte waren zum Zeitpunkt ihrer Pflegebedürftigkeit Kinder, Jugendliche oder standen nach ihrem Alter noch im aktiven Erwerbsleben.
Das Argument, dass eine Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person auch einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenrente begründet, läuft an dieser Stelle ins Leere. Dies ist den oftmals unzureichenden Leistungsvoraussetzungen in den Versicherungsbedingungen, aber auch der Tatsache geschuldet, dass eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder auch eine Grundfähigkeitenrente eine Einkommensersatzleistung gewährleisten soll.
Dabei wird das durchschnittliche Nettoeinkommen regelmäßig nur anteilig abgesichert, sodass die zusätzlichen Kosten für eine pflegerische Versorgung der versicherten Person mit den laufenden Rentenleistungen nicht gedeckt werden können. Auch für die Absicherung des Pflegefallrisikos junger Kunden bieten zwischenzeitlich sowohl private Kranken- als auch Lebensversicherer kostenschlanke Vorsorgelösungen an, die auch mit einem geringen Vorsorgebudget umgesetzt werden können. Eine temporäre Abkopplung der Alterungsrückstellungen in der Pflegetagegeldversicherung oder Optionstarife, die eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenrente bei einem Versicherungsfall infolge Pflegebedürftigkeit der versicherten Person um zusätzliche Leistungen ergänzen, sind Vorsorgealternativen, die einem Kunden zumindest vorgestellt werden sollten.
Auch ein Todesfall führt zum Verlust der Arbeitskraft!
Natürlich spricht man nicht gerne über einen möglichen Worst Case, aber auch ein Todesfall und damit der Verlust des Einkommens des Verstorbenen kann eine Familie sehr schnell in eine finanzielle Schieflage führen. Vor allem bei jungen Familien mit kleinen Kindern wird regelmäßig ein Ehegatte oder Lebensgefährte für das Familieneinkommen verantwortlich zeichnen, während der Partner in die Verantwortung der Kinderbetreuung und Haushaltsführung eintritt. Selbst wenn ein familiäres Engagement mit einer beruflichen Tätigkeit verknüpft werden kann, kommt es in vielen jungen Familien zur Aufgabenteilung.
Der Tod des Allein- oder Hauptverdieners ist ein potenzieller Störfall und ein aus Vermittlersicht erkennbares Risiko, das im Beratungsgespräch auf jeden Fall angesprochen werden sollte.
Mit einer konzeptionell richtig aufgesetzten Risikolebensversicherung, gegebenenfalls mit fallender Versicherungsleistung, kann der erforderliche Versicherungsschutz gegen geringen finanziellen Aufwand eingerichtet werden.
Selbstverständlich entscheidet nur der Kunde, welche Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung seiner Arbeitskraft umgesetzt werden. Jede Empfehlung und auch die Kundenentscheidung ist vom Versicherungsmakler im Beratungsprotokoll festzuhalten und detailliert zu dokumentieren. Eine gewissenhafte Dokumentation beugt dabei nicht nur möglichen Schadenersatzforderungen vor, sondern ist auch für viele Kunden noch einmal eine Motivation, ihre abschlägige Entscheidung zu überdenken.
AssekuranZoom bietet Stufenkonzept für die Aus- und Weiterbildung
Die Anforderungen an eine qualifizierte Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft werden mit unterschiedlichen Versorgungsschichten, einer kaleidoskopartigen Tarifvielfalt, kleinteiligen Leistungsvoraussetzungen, aber auch mit nicht wenigen potenziellen Stolperfallen (siehe KT-BU-Übergang, experten Report Juli 2019) sehr hoch aufgelegt.
AssekuranZoom bietet ab Januar 2020 ein Stufenkonzept für die Aus- und Weiterbildung zum Themenkreis Absicherung biometrischer Risiken an. Für Berufsanfänger startet die Ausbildung mit den Grundlagen zur Absicherung der Arbeitskraft. Für Versicherungsmakler und -vermittler mit bereits langjähriger Berufserfahrung werden ausgewählte Themen, wie zum Beispiel die Absicherung von Berufsunfähigkeitsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung, angeboten.
AssekuranZoom wird für alle Aus- und Weiterbildungsseminare wird eigene Dokumentationen/Arbeitshefte erstellen, in denen der Lehrstoff nicht nur für die Nacharbeit aufbereitet wird, sondern auch gesetzliche Änderungen, wichtige Tarifneuheiten und so weiter regelmäßig eingepflegt werden. Über alle aktuellen Neuigkeiten und Themen wird Assekuran-Zoom im unternehmenseigenen Newsletter informieren.
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