Die Fertigung per 3D-Drucker wirft Haftungsfragen auf, weswegen die R+V Versicherung ihre Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung angepasst hat, um ihre Firmenkunden zu schützen.
Mittlerweile können 3D-Drucker selbst hochkomplexe Objekte aus Metall, Kunststoff oder Keramik per Mausklick herstellen. Aber diese Bauteile können durch einen Fehler in der Drucksoftware unbrauchbar sein oder nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen.
Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden, sagt:
„Der 3D-Druck wirft neue Fragen zum Versicherungsschutz auf. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Produkthaftung, Produktrückrufe und eventuell eintretende Eigenschäden des Herstellers, weil er seine ursprünglich genutzten Zulieferer nicht mehr in Regress nehmen kann.“
Deswegen hat R+V ihre Haftpflichtversicherung umfassend erweitert. Ein zentrales Element ist die Mitversicherung von Rechtsverletzungen, zum Beispiel Marken- und Patentrechten.
Außerdem sichert R+V den Nutzungsausfall beziehungsweise den Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Abnehmers ab. Auch reduziert der Versicherer die sonst üblichen Ausschlüsse, zum Beispiel hinsichtlich der sogenannten Erprobungsklausel.
R+V ersetzt sogar auch Eigenschäden des Herstellers. So übernimmt die Versicherung zum Beispiel die Materialkosten für nicht wiederverwendbare Rohstoffe und die Entsorgungskosten für den produzierten Ausschuss.
Zudem kommt die R+V auch für Mehrkosten des Herstellers, die notwendig sind, um eine drohende Betriebsunterbrechung in seinem Unternehmen zu vermeiden. In diesen Fällen zahlt die Versicherung zum Beispiel den Einsatz von gemieteten Druckern, aber auch die Kosten für externe Lohnunternehmen oder Dienstleister. So können die Firmenkunden der R+V auf einen Rundumschutz für die neuen Risiken des 3D-Drucks zurückgreifen.
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