Mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung zum pan-europäischen privaten Pensionsprodukt PEPP im Amtsblatt der Europäischen Union hat das europäische Altersvorsorgeprodukt die letzte Hürde genommen, was der Bund der Versicherten e. V. begrüßt.
BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein begrüßt zwar, dass die Anbieter verpflichtet werden, den Sparern in der Ansparphase verschiedene Optionen anzubieten. Dazu gehört auch eine Option für ein sogenanntes Basis-PEPP, das eine Kapitalgarantie enthält und dessen Kosten gedeckelt sind. Er sieht jedoch noch Diskussionsbedarf:
„Es gilt zu diskutieren, wie die Kapitalgarantie ausgestaltet sein soll. Auch würde ich mir einen schärferen Kostendeckel als die jetzt vorgesehenen 1.0 Prozent des angesparten Kapitals vorstellen.“
Aus europäischer Sicht sieht Axel Kleinlein zudem große Chancen, dass das PEPP die sogenannte Kapitalmarktunion vorantreiben kann:
„Das klare Bekenntnis von Frau von der Leyen, die Kapitalmarktunion zu forcieren, lässt uns hoffen, dass hiervon besonders auch PEPPs profitieren.“
Gerade in der Niedrigzinsphase können derartige Investitionen deutlich rentabler sein, als beispielsweise schlecht verzinste Staatsanleihen.
Informationspflichten der Produktanbieter
Verhalten positiv sieht der BdV-Vorstandssprecher, dass für das PEPP bestimmte Informationspflichten der Produktanbieter gegenüber den Kunden gelten sollen wie auch für andere private Lebens- und Rentenversicherungen oder zum Beispiel Investmentfonds. Hier ergeben sich aber auch weitere Möglichkeiten:
„Wir können für PEPPs die Erfahrungen aus den Produktinformationen anderer Produkte übernehmen und so hoffentlich erstmals ein klar verständliches Informationspaket für die Verbraucherinnen und Verbraucher schnüren.“
Der BdV lobt auch den Aufruf der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten, dem PEPP die bestmögliche steuerliche Förderung bei Auszahlung zukommen zu lassen, die in dem jeweiligen Staat für private Altersvorsorgeprodukte bereits gilt:
„Der deutsche Gesetzgeber sollte die Einführung von PEPP dazu nutzen, die steuerliche Förderung von verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten für Produkte der privaten Altersvorsorge zu überprüfen.“
Konkret an die deutsche Lebensversicherungsbranche adressiert, ergänzt Axel Kleinlein:
„Dass die lebenslange Verrentung eine besondere steuerliche Förderung in der Altersvorsorge erhält, stellt eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung der Versicherungsbranche gegenüber anderen Anbietern von Finanzprodukten dar.“
Themen:
LESEN SIE AUCH
Riester-Verrentung: Regierung im Blindflug?
BdV: Heutige Riester-Rente nur mickriges Taschengeld
EZB nimmt Rezession für niedrige Inflation in Kauf
Die oberste Aufmerksamkeit der EZB gilt der Bekämpfung der aus dem Ruder gelaufenen Inflation. Daran scheint auch eine, aufgrund der weniger expansiv oder gar restriktiv ausgerichteten Geldpolitik, drohende Rezessionsgefahr nichts zu ändern.
Sind die Vorstände in Deutschland bereit für neue ESG-Vorschriften?
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BVK unterstützt neue Bundesregierung – und stellt klare Bedingungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich zur neuen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD positioniert und sich dabei ausdrücklich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bekannt. Gleichwohl stellt der Verband klare Erwartungen – insbesondere im Bereich der privaten Altersvorsorge, der Provisionsvergütung und bei regulatorischen Fragen.
„Das, was wir sehen, reicht bei weitem nicht.“ – Rentenreform bleibt Mammutaufgabe
Mit dem heutigen Beginn der Kanzlerschaft von Friedrich Merz rückt auch die Altersvorsorge wieder stärker in den Fokus der politischen Debatte. Bereits Ende April hatte Susanna Adelhardt, frisch gewählte Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), klare Worte zur Rentenpolitik der neuen Regierung gefunden: Die im Koalitionsvertrag skizzierten Reformansätze reichten nicht aus, um die Alterssicherung nachhaltig zu stabilisieren.
Veronika Grimm: Mütterrente ist Symbolpolitik auf Kosten der Jüngeren
Wirtschaftsweise Veronika Grimm warnt: Die Mütterrente mag Wählerstimmen bringen, doch sie verschärft die Schieflage im Rentensystem. Warum populäre Gerechtigkeitssignale ökonomisch riskant sind – und die junge Generation dafür zahlt. Ein Kommentar durch die volkswirtschaftliche Brille.
Mehr Flexibilität, klare Grenzen: Das ändert sich bei der Arbeitszeitregelung
Die künftige Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung im Arbeitszeitrecht: Künftig soll die bisherige Begrenzung der täglichen Arbeitszeit durch ein neues Arbeitszeitmodell ersetzt werden. Das sieht der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Kapitel „Arbeit und Soziales“ vor. Welche Bereiche davon unberührt bleiben – und welche praktischen Auswirkungen die Änderung haben könnte.