Laut dem ersten Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes erhalten 82 Prozent der GKV-Versicherten eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen, 18 Prozent zahlen durchschnittlich 118 Euro dazu.
Ausgewertet wurden 85 Prozent der Abrechnungsdaten von Versorgungsfällen aus dem 2. Halbjahr 2018. Insgesamt handelt es sich um 15,3 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen um die 3,9 Milliarden Euro.
Für 2,5 Millionen der geleisteten Hilfsmittelversorgungen wurden Mehrkosten um die 303 Millionen Euro dokumentiert – zwei Drittel davon allein für Hörhilfen. Der Bericht erscheint von nun an jährlich zum 30. Juni.
2017 hatte der Gesetzgeber mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) mehrere neue Maßnahmen beschlossen, um das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen und damit auch die Versichertenrechte zu stärken.
Seitdem sind die Leistungserbringer verpflichtet, wenn Versicherte eine zusätzliche Leistung außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV wünschen, den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten abgerechneten Mehrkosten mitzuteilen. Diese Maßnahmen sollen für mehr Transparenz über die im Hilfsmittelbereich gezahlten Mehrkosten sorgen und langfristig dabei helfen, ungerechtfertigte Mehrkosten zu verringern.
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