Diese Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen

hepster hat in einer Übersicht zusammengefasst, welche Versicherungen sich von der Steuer absetzen lassen und worauf bei der Steuererklärung zu achten ist.

(PDF)
190624-Steuertipps-FO-51762445-Coloures-Pic190624-Steuertipps-FO-51762445-Coloures-PicColoures-Pic / fotolia.com

Werbungskosten oder Sonderausgaben

Wenn Versicherungen von der Steuer absetzbar sind, dann gelten sie entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben. Grundsätzlich gilt, dass alle Versicherungen, die der Vorsorge und Einkommensabsicherung sowie der Absicherung in Beruf und Ausbildung dienen, steuerlich geltend gemacht werden können.

Zu den Werbungskosten zählen alle Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken:

  • Berufshaftpflichtversicherungen
  • Unfallversicherungen für beruflich bedingte Unfälle
  • eine für das Arbeitsrecht geltende Rechtsschutzversicherung

Unter Sonderausgaben fallen die Policen, die ein privates Risiko absichern:

  • Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherungen (auch Tierhalter-Haftpflichtversicherungen)
  • Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Riester-Renten
  • Kapital-Lebensversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Reisekrankenversicherung

Ausgenommen sind Sachversicherungen, wie die Hausratversicherung, Gebäudeversicherungen, Kfz-Kaskoschutz sowie Fahrrad-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung. Diese lassen sich nicht von der Steuer absetzen.

Bei den Policen, die nicht nur ein privates, sondern gleichzeitig auch ein berufliches Risiko decken, werden die einzelnen Positionen in der Steuererklärung einfach zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten aufgeteilt. Die jeweilige Versicherung stellt auf Nachfrage eine Bescheinigung, die mit der Steuererklärung ans Finanzamt gesendet wird, aus, wie die einzelnen Beitragssätze aufgeteilt sind.

Obergrenze der abzusetzenden Versicherungen

Berufliche Policen, wie die Arbeitsrechtsschutzversicherung oder die Unfallversicherung können unbegrenzt als Werbungskosten angegeben werden.

Versicherungen, die Vorsorgeaufwendungen abdecken, können als Sonderausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und bis 2.800 Euro für Selbstständige geltend gemacht werden. Bei verheirateten Paaren kann der doppelte Betrag abgesetzt werden.

Mit der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung ist der sehr geringe Höchstbetrag schnell erschöpft, wodurch alle weiteren Policen nicht mehr berücksichtigt werden. Dafür erstattet das Finanzamt diesen Betrag aber in voller Höhe, auch wenn dieser die Basisabsicherung übersteigt.

Riester-Versicherungen können bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden sowohl die Anteile, die der Steuerzahler selbst zahlt, als auch die staatliche Zulage.

Altersvorsorgeaufwendungen können für das Jahr 2018 in einer Höhe von maximal 23.712 Euro für Ledige geltend gemacht werden. Für Verheiratete gilt der doppelte Satz.

Steuerzahler können erst ab 2025 von dieser Maximalgrenze profitieren, bis dahin erkennt das Finanzamt lediglich 84 Prozent dieser Obergrenze an. Wer zudem rentenversicherungspflichtig ist, dem wird der Abzug um den Arbeitgeberanteil gekürzt.

Notwendige Nachweise

Für die betriebliche Altersvorsorge wird keine Angabe in der Steuererklärung benötigt, da die Beiträge bereits von dem jeweiligen Bruttogehalt abgezogen werden.

Alle auf dem Lohnsteuerbescheid dargestellten Versicherungen müssen dem Finanzamt gegenüber nicht nachgewiesen werden. Alle anderen Versicherungen kann der Steuerzahler nur absetzen, wenn er diese tatsächlich bezahlt hat. Die Versicherung stellt auf Nachfrage eine Bescheinigung über die Policen aus. Zudem sollten aber alle Überweisungsbelege und Kontoauszüge aufbewahrt werden, sofern dem Finanzamt der Nachweis durch den Versicherer nicht reicht.

Versicherungen in der Steuererklärung eintragen

Alle Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, werden in der Anlage N als Werbungskosten angegeben.

Policen, die das private Risiko abdecken, werden in die Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung eingetragen.

Riester-Beiträge hingegen kommen in die Anlage AV.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Inflation genau ausrechnen mit dem TaschenrechnerInflation genau ausrechnen mit dem TaschenrechnerMedienzunft Berlin – stock.adobe.com
Finanzen

Steuererklärung 2022: Wissenswertes für Vorsorge-Sparer

Bei der Abgabe der Steuererklärung muss einiges beachtet werden, um von Rückerstattungen zu profitieren und Geld nicht zu verschenken. Gerade bei privaten Vorsorgethemen , wie dem Absetzen der Altersvorsorgebeiträge, ist besondere Aufmerksamkeit geboten.

Abstract virtual blockchain technology hologram with handshake on calculator background. Digital money transfers and decentralization concept. MultiexposureAbstract virtual blockchain technology hologram with handshake on calculator background. Digital money transfers and decentralization concept. MultiexposurePixels Hunter – stock.adobe.com
Tools

blau direkt setzt auf unabhängigen Vergleichsrechner comparit

Der Technologieanbieter blau direkt, der an der cpit comparit GmbH beteiligt ist, stellt künftig allen Vertriebspartnern die neue Vergleichsplattform kostenfrei zur Verfügung. Bisherige Rechner werden dadurch sukzessive ersetzt und Prozesse optimiert.

Silhouette of stressed businessman, question marksSilhouette of stressed businessman, question marksdenisismagilov – stock.adobe.com
Assekuranz

Versicherungskompetenz ist seit 2015 unverändert

Mehr als die Hälfte der Bundesbürger fehlt es an Versicherungskompetenz. Trotz zunehmender Medienvielfalt und Vergleichsportalen ist diese damit seit 2015 praktisch unverändert niedrig. 92 Prozent der Deutschen befinden die fachkompetente Beratung vor dem Versicherungsabschluss als essentiell.

Puzzle of the euro banknotesPuzzle of the euro banknotesSergey Nivens – stock.adobe.com
Finanzen

Deutsche haben eklatant lückenhaftes Finanzwissen

88 Prozent der Deutschen bewerten Finanzwissen generell als wichtig, wobei ihr eigenes Interesse daran eher gering ausgeprägt ist. Dennoch ist rund die Hälfte davon überzeugt, sich gut mit Inflation, Rente und Co. auszukennen. Ein Realitätscheck bestätigt diese Einschätzung nicht.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht