Pflegeversicherung ist drittgrößte Sozialversicherung

Pflegeversicherung ist drittgrößte Sozialversicherung
© fizkes / fotolia.com

Seit Anfang des Jahres 2019 ist nicht mehr die Arbeitslosenversicherung nach der Kranken- und der Rentenversicherung die drittgrößte Sozialversicherung, sondern die Pflegeversicherung.

Durch die Anhebung des Beitragssatzes bei der Pflegeversicherung auf 3,05 Prozent, für Beitragszahler ohne Kinder 3,3 Prozent hat sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 mehr als verdreifacht, der Höchstbeitrag hat sich sogar mehr als vervierfacht.

Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB), dazu:

„Und auf Grund der demografischen Entwicklung wird sich dieser Trend weiter fortsetzen. Wer künftig noch eine qualitativ gute Pflege haben möchte, muss deshalb frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Denn nur wer das in jungen Jahren tut, kann von günstigen Beiträgen profitieren.“

Paradigmenwechsel vollzogen

War in den 1970er bis 1990er Jahren noch die Arbeitslosigkeit hierzulande eines der drängendsten Probleme, wird künftig immer mehr die Versorgung Pflegebedürftiger zum Kernthema werden, da die Bevölkerung immer älter wird.

Waren im Jahr 1999 laut dem Statistischen Bundesamt noch zwei Millionen Bürger pflegebedürftig, so sind es inzwischen über drei Millionen. Für das Jahr 2045 werden nach Berechnungen des Demografieportals des Bundes und der Länder 4,5 Millionen Pflegebedürftige erwartet – zugleich sinkt aber die Zahl der Bewohner Deutschlands.

Gesetzliche Pflegeversicherung deckt Kosten nicht

Trotz gestiegener Beiträge für die Pflegeversicherung übersteigt der durchschnittliche Eigenanteil für die ambulante und stationäre Pflege im Alter schon heute die finanziellen Möglichkeiten vieler Menschen. So müssen laut Professor Dr. Rolf Tilmes im Bundesdurchschnitt Pflegebedürftige im Monat 300 bis 1.200 Euro für ambulante Pflege aus eigener Tasche dazu zahlen, bei stationärer Pflege sogar rund 1.800 Euro.

Werden beide Ehepartner im Alter gleichzeitig pflegebedürftig, können die Kosten auch schnell das Budget ehemaliger Gutverdiener übersteigen.

Professor Dr. Rolf Tilmes erläutert:

„Da es immer mehr Pflegebedürftige und immer weniger Altenpfleger gibt und die Kosten einer unserer modernen Standards und Möglichkeiten angemessenen Pflege steigen, müssen wir mit geradezu explodierenden Eigenanteilen rechnen. Damit zeichnet sich ein Pflegenotstand ab, der dazu führen kann, dass qualitativ gute und menschenwürdige Pflege in einer Einrichtung zu einem Privileg für Vermögende wird. Künftig erscheinen monatliche Eigenbeiträge von 5.000 Euro in einer Großstadt nicht unrealistisch.“

Frühzeitige Vorsorge

Wer spät mit der Vorsorgeplanung beginnt, muss mit sehr hohen Beiträgen rechnen. Allerdings gibt es am Markt eine Vielzahl an Tarifvarianten, weshalb es für den Bürger kaum möglich ist, selbst das Passende zu finden.

Auch gilt zu bedenken, dass vor dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung zahlreiche Fragen geklärt werden müssen. So muss ermittelt werden, wieviel Versicherungsschutz wirklich notwendig ist, wie hoch die gesetzliche und private Rente im Alter ausfällt, wieviel Vermögen jemand für die Kosten der Pflege zurücklegen kann oder welche Kosten zu tragen sind, wenn ein Ehepartner noch im eigenen Haus wohnt, während der andere in einer stationären Einrichtung gepflegt wird.

Um dies alles zu berechnen, kann die Unterstützung eines CFP®-Professionals sinnvoll sein. Diese vom FPSB Deutschland zertifizierten Finanzplaner zählen zu den am besten ausgebildeten Finanzexperten hierzulande. Sie sind in der Lage, alle wichtigen Fragen zu diesem Thema zu beantworten und können auf ganzheitlicher Basis den individuell passenden Versicherungsschutz finden.