Starkregen und sturmartigen Böen – das Tief Axel sorgt auch heute noch vielerorts für Überschwemmungen und verursacht viele Schäden. Diese werden bei Naturgewalten allerdings nur von der Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt, wenn ein zusätzlicher Schutz durch eine Elementarschadenversicherung vorhanden ist.
Die ARAG-Experten erklären, welche Versicherung wann einspringt und was bei einem Schaden beachtet werden muss.
Was zahlt eine Hausratversicherung?
Zu den Standardleistungen einer Hausratversicherung gehört der Ersatz von Einbruch-, Brand- und Leitungswasserschäden an Einrichtungsgegenständen. Zudem ersetzt sie auch Sturmschäden an allem, was sich in Haus oder Wohnung befindet. Die Folgeschäden am Hausrat sind mitversichert, wenn das Dach durch einen Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern ab – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung.
Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Nur in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung ist der Hausrat bei einer Überschwemmung nach Starkregen abgesichert.
Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt üblicherweise Schäden am Gebäude ab und schließt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert. So beispielsweise, wenn in ein durch Sturm abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände oder Decken beschädigt werden.
Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Doch gerade im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überschwemmungen tritt die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht ein, wenn diese nicht mit einer Elementarversicherung erweitert wurde. Sie sichert Schäden ab, die über Sturm und Hagel hinausgehen und zahlt etwa für Schäden durch Starkregen, Blitzschlag, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben.
Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege – im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt dafür die Elementarschadenversicherung auf, wenn sogenannte Rückstauschäden explizit eingeschlossen sind.
Vorgehensweise bei Schäden
Schäden müssen so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur aber Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.
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