Straßenzulassung passiert Bundesrat – das denken die Deutschen über E-Scooter
Am 3. April dieses Jahres hatte das Bundeskabinett die Verordnung zur Zulassung von Tretrollern mit Elektromotor (E-Scooter) beschlossen. Nun hat der Bundesrat zugestimmt.
Dabei können sich 18 Prozent der Deutschen vorstellen, einen E-Scooter zu kaufen. Gegen die Zulassung im Straßenverkehr sprechen sich nur 16 Prozent aus, zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK.
Bei den Jüngeren ist das Interesse an E-Scootern noch größer: Fast ein Viertel der 25- bis 34-Jährigen erwägt, einen E-Scooter zu kaufen. Bei Bedarf einen zu mieten, kommt für 13 Prozent der Deutschen in Frage. 21 Prozent aller 18- bis 24-Jährigen erwägen, sich einen zu leihen.
46 Prozent der Deutschen können sich nicht vorstellen, einen E-Scooter zu nutzen. Bei den 25- bis 34-Jährigen sind es nur 32 Prozent.
ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zu den neuen Verkehrsteilnehmern
Wann werden uns die ersten E-Scooter im Straßenverkehr begegnen?
Das entscheidet nun das Bundeskabinett. Nach dessen Bekunden soll es nun aber ganz schnell gehen, so dass die Besitzer der trendigen Roller hoffentlich noch in diesem Sommer loslegen können.
Wo werden wir die E-Scooter antreffen: Gehweg, Radweg oder Fahrbahn?
Alle Roller dürfen nach dem Einspruch vieler Bundesländer nun auf Radwegen und Radfahrstreifen unterwegs sein. Gibt es die nicht, gehören die kleinen Flitzer auf die Fahrbahn. Die ursprüngliche Regelung, E-Scooter, die zwischen sechs und 12 Stundenkilometer schnell sind, auf Gehwegen fahren zu lassen, wurde vom Bundesrat verworfen.
Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr
61 Prozent diejenigen, die einen E-Scooter kaufen oder mieten würden, möchten ihn vor allem in der Freizeit nutzen. 43 Prozent, glauben, dass sie ihn für Einkäufe und Erledigungen nutzen würden. 34 Prozent der Befragten können sich die neue Mobilität auf dem Weg zur Arbeit vorstellen, 25 Prozent im Urlaub.
Für die neuen Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis soll eine Pflichtversicherung gelten zu denselben Konditionen wie für Mopeds. Allerdings müssen Besitzer kein Schild anbringen, sondern nur einen Aufkleber
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