DIA entwickelt Maßnahmenkatalog für Riester-Rente

DIA entwickelt Maßnahmenkatalog für die Riester-Rente
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Im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge wurden Verbraucherschützer, Anbieter und Vermittler von Riester-Produkten sowie Vertreter der Rentenversicherung befragt, wie die Riester-Rente vereinfacht werden kann.

Daraus wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, den die Autoren der DIA-Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ unterbreiten.

Drei Ansatzpunkte kamen dabei zur Sprache:

  • Minimierung der Zahl der Geschäftsvorfälle
  • Abschaffung der Einteilung in unmittelbar, mittelbar und nicht förderfähig
  • Eindämmung der Rückforderung von Zulagen

Rückforderungen von Förderzulagen

Die Ausweitung der Riester-Rente auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen und die Kopplung der Kinderzulage an das Kindesalter anstelle an die Zahlung des Kindergeldes könnten dazu beitragen, die viel Unfrieden stiftenden Rückforderungen von Förderzulagen weitgehend zu verhindern.

Die Autoren der Studie um Dr. Reiner Braun plädieren wegen der häufigen Rückforderungen auch dringend dafür, die Zulagen vor der Auszahlung zu prüfen. Die dadurch entstehenden Zinsverluste fallen angesichts der gegenwärtigen Niedrigzinsen ohnehin kaum ins Gewicht. Außerdem müsse im Zeitalter der Digitalisierung eine erhebliche Beschleunigung des Zulagenverfahrens auf nur wenige Monate möglich sein.

Obergrenze für förderfähigen Beitrag

Die Obergrenze für den förderfähigen Beitrag sollte auf vier Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze dynamisiert werden, um die Schließung der Rentenlücke wieder zu ermöglichen. Der Höchstbetrag ist seit Einführung der Riester-Rente eingefroren. Das führte sowohl real als auch in Relation zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Entwertung. In der Folge stoßen immer mehr Sparer an den „Riester-Deckel“ und können ihre Rentenlücke nicht mithilfe der Riester-Rente schließen.

Über die Dynamisierung der Fördergrenze hinaus sollten Überzahlungen möglichst wie geförderte Vermögen behandelt werden. So könnte bei Brüchen in der Erwerbsbiografie oder schwankenden Einkommen besser „nachgespart“ werden, alle Einzahlungen von Geringverdienern wären „Hartz-IV-sicher“ und die Anbieter könnten eine doppelte Kontenführung vermeiden.

Wahlfreiheit bei nominaler Beitragsgarantie

Die Studie schlägt als grundsätzliche Veränderung auch eine Wahlfreiheit bei der nominalen Beitragsgarantie der Riester-Rente vor, denn die zu erwartenden Erträge leiden derzeit erheblich unter den Niedrigzinsen. Die Absicherungskosten für die Bruttobeitragsgarantie sind hoch und die Netto-Sparleistungen dadurch niedrig. Im Übrigen werden nominale Garantien ohnehin durch Inflation entwertet.

Bei langfristiger Anlage ist eine Risikostreuung wichtiger als Garantien. Deswegen wird zwar als Standardvorgabe eine 100-Prozent-Beitragsgarantie vorgeschlagen, von der aber abgewichen werden kann – zum Beispiel in vorgeschlagenen Stufen von 80 oder 60 Prozent oder komplett.

Vereinfachung von Wohn-Riester

Einen eigenständigen Komplex nehmen in der Studie Vorschläge zur zügigen Vereinfachung von Wohn-Riester ein.

So sollten anstatt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen die Anbieter die Voraussetzungen prüfen. Die Zulagenstelle müsste dann nur noch stichprobenartig die Prüfberichte kontrollieren. Der Verwaltungsaufwand könnte außerdem drastisch reduziert werden, wenn nach der Entnahme für den Bau des Hauses oder den Kauf der Wohnung das Wohnförderkonto ausschließlich von der ZfA geführt würde.

Außerdem halten die Autoren der Studie den geltenden Steuerrabatt bei einmaliger Besteuerung des Entnahmebetrages für wenig attraktiv und damit wenig wirksam. Sie schlagen stattdessen eine Fünftelregelung vor, bei der die Besteuerung über fünf Jahre verteilt wird und danach erledigt ist.

Neue Riester-Rente?

Neben der Revitalisierung innerhalb der bestehenden Fördersystematik wird auch der Umstieg auf eine gänzliche andere Form der Riester-Rente diskutiert. Dabei favorisieren die Autoren eine Förderung, bei der nur noch Geringverdiener bis 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen eine Zulage erhalten. Für alle anderen soll lediglich die nachgelagerte Besteuerung gelten, ohne die für die meisten Gutverdiener technisch ohnehin überflüssige vorherige Zulagenverrechnung.