Regulierungsdichte erhöht Unternehmerrisiko dramatisch

Regulierungsdichte erhöht Unternehmerrisiko dramatisch
© thodonal / fotolia.com

Kein Unternehmer kann im wild wuchernden Regulierungsdschungel heute noch alle rechtlichen Vorgaben auf dem Schirm haben. Dafür hat er seine spezialisierten Zuarbeiter. Als Entscheider muss der Unternehmenslenker am Ende jedoch auch für Vorgänge haften, die er nicht überblicken konnte. Dieses etwas andersartige „unternehmerische Risiko“ kann sich im Falle eines Falles nur allzu schnell zu einer existenziellen Gefährdung für den Manager selbst wie auch sein Unternehmen auswachsen.

Damit in einer solchen Situation nicht „alles den Bach runtergeht“, empfiehlt sich entsprechende Vorsorge in Form einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung. Doch hier gibt es Unterschiede von Anbieter zu Anbieter, die im „casus belli“ entscheidend sein können.

Als Unternehmer setzt man seine volle Konzentration darauf, konkurrenzfähige Produkte und Dienstleistungen am Markt zu platzieren, mit Ihnen zu wachsen, Umsatz und Gewinn zu mehren. Die mit dem eigentlichen Unternehmenszweck einhergehenden Bereiche wie Steuern, Compliance und Unfallschutz hat man als Unternehmenslenker weniger im Blick. Darum kümmern sich die zuständigen Unternehmensbereiche. Doch wenn hier etwas schiefläuft, steht letztlich immer der Unternehmer persönlich in der Haftung. Angesichts der ständig wachsenden Regelungsdichte im Steuerrecht, im Unfallschutz und in der Compliance wächst auch das Risiko des Unternehmers, ungewollt ins Visier der Staatsanwaltschaft zu geraten. Im Ernstfall drohen dem Unternehmer nicht nur hohe finanzielle Verluste, sondern bei langer Verfahrensdauer auch eine starke psychische Belastung. Doch mit einer umfassenden Straf-Rechtsschutzversicherung kann man Vorsorge treffen.

Dass der Ernstfall eintreten kann, auch wenn man glaubt, sich gegen alle juristischen Unwägbarkeiten abgesichert zu haben, musste ein Unternehmer erleben, der sich mit einer Firma für den Import von Speisefischen aus dem Nicht-EU-Ausland selbstständig gemacht hatte. Trotz aller aufgewendeten Sorgfalt verhedderte er sich im komplexen Regelwerk des Zoll- und Steuerrechts und geriet in eine für ihn existenziell bedrohliche Situation. Nur mit der Unterstützung einer Versicherung, die sich nicht nur als reiner Kostenerstatter, sondern als Krisenmanager versteht, fand der Unternehmer wieder aus seinen Problemen heraus.

Ohne Straf-Rechtsschutz nicht gegen alle Risiken abgesichert

Zum Aufbau seines Unternehmens musste der Firmenlenker in einer relativ komplizierten Konstruktion mehrere Tochter- und Beteiligungsfirmen sowohl in der EU als auch in den Bezugsländern zur Abwicklung der Importe gründen. Einfuhrumsatzsteuer, Ausgleichszölle, Antidumpingzölle, Zollpräferenzen und dies im Umgang mit 10 bis 15 verschiedenen Bezugsländern unter anderem aus Afrika und Asien, für die unterschiedliche Regelungen gelten: Der Unternehmer stimmte die Gründung der Unternehmen sowie der steuer- und zollrechtlichen Implikationen mit einer Steuerberatungskanzlei ab.

Damit glaubte der Unternehmer, sich gegen alle Risiken abgesichert zu haben. Einem Bauchgefühl folgend schloss er dennoch zusätzlich eine Straf-Rechtsschutzversicherung beim Anbieter ROLAND Rechtsschutzversicherungen ab. Die sollte ihn gegen Kosten absichern, die bei einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein Unternehmen leicht in die Millionen schießen können.

Wie gut diese Entscheidung war, sollte der Unternehmenschef erfahren, als er nach einigen Jahren guter Geschäfte für ihn vollkommen unerwartet mit dem Vorwurf der Hinterziehung von Steuern und Einfuhrabgaben konfrontiert wurde. Angesichts einer Höhe von 4,68 Millionen Euro kam er in Untersuchungshaft und es drohte eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Nun setzte sich der Unternehmer mit seiner Straf-Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Diese stellte ihm aus ihrem Experten-Netzwerk umgehend den für seinen speziellen Fall passenden Anwalt zur Seite. Dieser konnte erreichen, dass der Firmenlenker nach sieben Wochen gegen eine Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Die Kaution in Höhe von 300.000 Euro stellte ihm die Versicherung als Darlehen zur Verfügung. Zudem entschädigte ihn der Versicherer mit einem U-Haft-Tagegeld von insgesamt 14.700 Euro für die 49 Tage Untersuchungshaft (300 Euro/Tag).

Versicherer profiliert sich als Krisenmanager

Doch der Versicherer erwies sich nicht nur bei der Regulierung der finanziellen Schäden als verlässlicher Partner, sondern agierte in jeder Hinsicht als Krisenmanager. Der Firmenlenker war durch die 7-wöchige U-Haft psychisch sehr angegriffen. Zudem versetzte ihn die Perspektive einer mehrjährigen Haftstrafe in eine schwere psychische Krise. Die Versicherung bot auch hier Hilfe an und unterstützte den Unternehmer mit einem Psychologen, der ihn durch seine Krise coachte. Vor Gericht wendete sich das Blatt für ihn dank des von der Versicherung vermittelten Strafverteidigers mit seinen Spezialkenntnissen im Steuer- und Zollrecht. Letztlich wurde er nur in einem geringfügigen Punkt zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus wurde er nach fünf Verhandlungstagen freigesprochen.

Ohne seine fast beiläufig abgeschlossene Versicherung wäre der Unternehmer womöglich tatsächlich zu einer Haftstrafe verurteilt worden und am Ende auf hohen Kosten sitzen geblieben. Der Unternehmer war jedenfalls dankbar, dass der Versicherer ihm über mehr als fünf Jahre jederzeit mit juristischer, psychologischer und finanzieller Hilfe zur Seite stand.