Wettbewerbsstreit: blau direkt gewinnt gegen DEMV

Das Landgericht Lübeck entschied, dass die Kundenbestände bei blau direkt dem Makler gehören. Damit entschied das Gericht in dem Wettbewerbsstreit zwischen der blau direkt GmbH & Co. KG und der DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH zu Gunsten von blau direkt.

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In seiner Werbung hatte der DEMV auf Nachteile hingewiesen, die eine Vertragsverwaltung über Maklerpools insbesondere im Insolvenzfall nach sich zögen.

Unterlassung wettbewerbswidriger Behauptungen

Das Gericht verurteilte nun den DEMV zur Unterlassung wettbewerbswidriger Behauptungen. Er dürfe nicht länger behaupten, dass in der Zusammenarbeit mit Pools die Rechte am Kundenbestand des Maklers beim Maklerpool lägen.

Auch widersprach das Gericht der Auffassung, dass Bestandsdaten im Falle einer Rückübertragung zeitaufwendig per Maklervertrag übertragen werden müssten, wenn sich ein Makler vom Pool trennen müsse. Schon gar nicht könne ein Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz Bestände von Maklern ohne deren Zustimmung veräußern.

Oliver Pradetto, Geschäftsführer von blau direkt, dazu:

„Seit nun mehr 19 Jahren muss ich mir den Käse anhören, dass angeblich alles weg sei, wenn ein Pool insolvent gehe, dass nur Direktvereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers sicherten oder der Pool sich den Bestand aneignet. Das Gericht war in dieser Beziehung deutlich. Die Sicherheit von Maklerpools darf nicht willkürlich in Frage gestellt werden.“

Rein wettbewerbsrechtliche Entscheidung

Bei dem Urteil handelt es sich um eine rein wettbewerbsrechtliche Entscheidung. Hier prüft das Gericht in erster Linie, ob werbliche Aussagen bezogen auf den Kläger zulässig sind, also der Beklagte seine werblichen Aussagen belegen kann. Aber das Gericht hat für hier an den Zweifeln an der Sicherheit von Maklerpools keine Grundlage gesehen.

Oliver Pradetto erklärt:

„Wir haben zusammen mit unseren Versicherungspartnern ein Garantie-System eingeführt, indem unsere Partner ihre Ansprüche jederzeit direkt gegen den Versicherer erheben können. Damit sind Kundenbestand und Vertragsansprüche des Maklers unwiderruflich gesichert.“

Der DEMV hat mittlerweile eine Abschlusserklärung abgegeben, so dass davon auszugehen ist, dass er auf eine weitere Berufung verzichtet und das Urteil Ende März rechtskräftig wird.

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