Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt seit dem 01. Januar 2019 eine neue Regelung in Verbindung mit den Vereinbarungen für eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung zur Anwendung. Betroffen sind Arbeitnehmer in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds sowie die Direktversicherung.
Der Arbeitgeber leistet seit diesem Jahr zusätzlich zum vereinbarten Umwandlungsbetrag einen Zuschuss, in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrags, falls für ihn eine Kostenersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben durch die Entgeltumwandlung zustande kommt. Insofern ist in der Kundenberatung grundsätzlich zu prüfen, ob und in welcher Höhe es zu einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen kommt.
Der geleistete Arbeitgeberzuschuss ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn und auch kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Deshalb muss beachtet werden, dass der Zuschuss steuerfrei ist, sofern dieser gemeinsam mit dem Umwandlungsbetrag die Grenze von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr nicht überschreitet (§ 3 Nummer 63 EStG).
Außerdem wird der Zuschuss nicht zum Arbeitsentgelt gerechnet, falls er zusammen mit dem Umwandlungsbetrag die Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr nicht überschreiten wird (§ 1 Absatz 1 Nummer 9 SvEV).
Zuschüsse: Pflichten und Fristen
Bei den Entgeltumwandlungen gelten ab dem 01.01.2019 in Verbindung mit der Zuschusspflicht des Arbeitgebers unterschiedliche Fristen:
- Seit 01.01.2018 bei einer reinen Beitragszusage (§ 23 BetrAVG)
- Seit 01.01.2019 bei individual- und kollektivrechtlichen Betriebsvereinbarungen, die ab 1. Januar 2019 vereinbart wurden.
- Ab 01.01.2022 für individual- und kollektivrechtliche Betriebsvereinbarungen, die schon vor dem 1. Januar 2019 getroffen wurden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
2022 bringt neue Regelungen für Verbraucher
Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen
Auswirkungen des Nachweisgesetzes auf die bAV
Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) betreffen erweiterte Pflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung über wesentliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses –beim Abschluss des Arbeitsvertrages als auch nach erfolgten Änderungen. Dazu zählt auch die bAV.
BRSG erhöht den Digitalisierungsdruck
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Feuer bleibt größtes Risiko: GDV warnt vor zunehmenden Schiffsbränden
Brände verursachen weiterhin die größten Schäden in der Seeschifffahrt – Lithium-Ionen-Batterien gelten als zentraler Auslöser. Der GDV fordert verbindliche internationale Standards, um das Risiko einzudämmen.
PKV: Geschäftsklima erholt sich nach schwierigen Jahren
Die private Krankenversicherung zeigt sich im ifo-Konjunkturtest stabilisiert. Nach einer längeren Durststrecke hellt sich die Stimmung langsam auf – doch die Branche bleibt unter Druck.
Lebensversicherung: Unsicherheit bremst laufende Beiträge
Die Lebensversicherung zeigt sich trotz globaler Handelskonflikte stabil – doch die Erwartungen für das Neugeschäft mit laufenden Beiträgen sind eingetrübt. Welche Faktoren jetzt Wachstumspotenzial bieten, verrät ein Blick auf den ifo-Konjunkturtest.
Schaden- und Unfallversicherung: Geschäftsklima erreicht Höchststand
Die Schaden- und Unfallversicherer blicken so optimistisch in die Zukunft wie seit Langem nicht mehr. Das Geschäftsklima liegt über dreißig Punkten – doch welche Faktoren stützen die positive Stimmung, und wo bleibt Unsicherheit?
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.