Obwohl in Deutschland immer noch bevorzugt mit Bargeld bezahlt wird, wächst auch hierzulande der Markt für neue digitale Bezahlmethoden, den sogenannten „Mobile Payments“.
So wird vor allem das Bezahlen mittels Handy-Apps großer IT-Konzerne immer beliebter. Allerdings birgt das mobile Bezahlen mit dem Smartphone auch datenschutzrechtliche Risiken, denn die jeder Bezahlvorgang löst eine Datenerhebung und Datenverarbeitung aus und macht den Menschen so gläserner, mahnt der BfDI.
Gerade wenn große datensammelnde Unternehmen die dort meist ohnehin schon umfassend vorliegenden Informationen mit Bezahldaten weiter anreichern können, steigt die Gefahr der Bildung von noch aussagekräftigeren Profilen.
Ulrich Kelber, Bundesbeauftragte für Datenschutz, dazu:
„Aus Sicht des Datenschutzes ist es essentiell, dass das datenschutzrechtlich völlig risikofreie anonymes Bezahlen auch in der Zukunft weiterhin möglich bleibt. Ungeachtet dessen kann man die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf unseren Alltag nicht einfach ignorieren. Vielmehr müssen wir als Datenschützer das Ziel verfolgen darauf hinzuwirken, die neuen digitalen Zahlungsmethoden so auszugestalten, dass sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher datenschutzrechtlich bestmöglich nutzbar sind. Hierzu gehören neben Sicherheit und Transparenz der ablaufenden Datenverarbeitungsprozesse vor allem Maßnahmen, die verhindern, dass alltägliche Zahlungsvorgänge automatisch mit einem Verlust der Privatsphäre oder der Bildung ausgedehnter Nutzer- und Konsumprofile einhergehen. Hier könnte auch der Gesetzgeber ins Spiel kommen und die Anbieter von mobile Payment-Lösungen dazu verpflichten, zumindest auch eine Form des anonymen Zahlens anbieten zu müssen. Unter dem Strich muss mobiles Bezahlen auf jeden Fall möglich sein, ohne dabei gleichzeitig auch alle persönlichen Daten offenzulegen.“
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