Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersucht ein Jahr nach Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie im ersten Quartal 2019 erneut, wie Privat- und Auslandsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen die MiFID II-Vorgaben umsetzen.
Dabei stehen die für den Verbraucherschutz besonders relevanten, neu eingeführten Verhaltenspflichten wie die Telefonaufzeichnung (Taping), die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation im Mittelpunkt der Untersuchung. Für diese wurde von der BaFin von insgesamt 40 Wertpapierdienstleistungsunternehmen Unterlagen zu jeweils zehn Geschäftsvorfällen angefordert. Bis zum 22. Februar 2019 müssen die Institute für jeden Einzelfall darlegen, wie sie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben einhalten.
Vergangene Untersuchung
Bei der Untersuchung im Januar 2018 hatten sich Probleme insbesondere bei der Dokumentation der Geeignetheit von Anlageempfehlungen sowie bei den Kosteninformationen gezeigt.
Mit ihrer Folgeuntersuchung will sich die BaFin einen aktuellen, marktweiten Überblick verschaffen und Veränderungen im Vergleich zur letzten Erhebung identifizieren.
Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der BaFin, dazu:
„Wir erwarten, dass sich in den Instituten seitdem einiges positiv entwickelt hat und die Startschwierigkeiten nun weitgehend überwunden sind. Von besonderem Interesse ist für uns aber auch, ob und wie die neuen Pflichten in der Anlegerschutzpraxis wirken.“
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