Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich ohne weitere Voraussetzungen privat krankenversichern. Wollen sich Angestellte in einer Privaten Krankenversicherung versichern, muss bei Eintritt in eine Private Krankenversicherung ein Bruttojahresgehalt für ein ganzes Jahr nachgewiesen werden können, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Erst dadurch können sich angestellte Arbeitnehmer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Für 2019 liegt diese Grenze, die jährlich festgelegt wird, bei 60.750,00 Euro. Zum Vergleich in 2018 lag sie noch bei 59.400,00 Euro. Diese Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Sie ist jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwechseln.
Versicherungspflichtgrenze Beträge JAEG 2019
Jahresgrenze: 60.750,00 Euro
Monatsgrenze: 5.062,50 Euro
Themen:
LESEN SIE AUCH
Novum: Gewerbeversicherung mit Schadenfreiheitsrabatt
Die ARAG lanciert ein neues Verbundprodukt für Gewerbetreibende: Innerhalb einer einzigen Police bietet ‚ARAG Recht & Gewerbe‘ umfassenden Rechts-, Sach- und Haftpflichtschutz inklusive eines Schadenfreiheitsrabattsystems und Preisvorteilen für nachhaltige Betriebe.
Fast jeder zweite Bundesbürger privatversichert
Schon das fünfte Jahr in Folge wechseln mehr Menschen aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung als umgekehrt. Im Saldo ergab sich 2022 ein Plus von 30.300 Versicherten zu Gunsten der PKV. Das ist sogar noch etwas mehr als im Vorjahr.
Wie man sich vor unerwarteten Beitragserhöhungen schützen kann
Besonders ältere Leute nehmen häufig Beitragserhöhungen ihrer Krankenkasse stillschweigend hin. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, diese zu umgehen. Dieser Beitrag verrät, wie man sich aufstellen muss, um sich vor "bösen Beitrags-Überraschungen" zu schützen.
INTER Kur: Neuer Zusatzbaustein zur privaten Krankenversicherung
Mit dem neuen Kurtagegeld INTER Kur können privat Krankenversicherte ihre Leistungen um einen attraktiven Zusatztarif erweitern. Dies gilt für alle, die keinen garantierten Anspruch auf Reha-Leistungen haben wie Ärzte, andere Freiberufler und Selbstständige ohne Rentenversicherungsträger sowie Angestellte nach Wechsel in den Ruhestand.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
PKV: Geschäftsklima erholt sich nach schwierigen Jahren
Die private Krankenversicherung zeigt sich im ifo-Konjunkturtest stabilisiert. Nach einer längeren Durststrecke hellt sich die Stimmung langsam auf – doch die Branche bleibt unter Druck.
Lebensversicherung: Unsicherheit bremst laufende Beiträge
Die Lebensversicherung zeigt sich trotz globaler Handelskonflikte stabil – doch die Erwartungen für das Neugeschäft mit laufenden Beiträgen sind eingetrübt. Welche Faktoren jetzt Wachstumspotenzial bieten, verrät ein Blick auf den ifo-Konjunkturtest.
Schaden- und Unfallversicherung: Geschäftsklima erreicht Höchststand
Die Schaden- und Unfallversicherer blicken so optimistisch in die Zukunft wie seit Langem nicht mehr. Das Geschäftsklima liegt über dreißig Punkten – doch welche Faktoren stützen die positive Stimmung, und wo bleibt Unsicherheit?
Klimarisiken: Unternehmensbewertungen als Kompass in stürmischen Zeiten
Extreme Wetterereignisse stellen die Versicherungswirtschaft vor eine Zeitenwende. Eine solide Kapitalbasis reicht nicht mehr – gefragt ist Anpassungsfähigkeit. Warum unabhängige Stabilitätsbewertungen gerade jetzt zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden könnten, erklärt Abdulkadir Cebi, Bereichsleiter bei Assekurata.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.