Der 1. September ist für viele jungen Menschen ein wichtiger Stichtag - der Start in das Berufsleben beginnt. Während Studenten in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei der Krankenkasse der Eltern mitversichert sind, haben Azubis ein eigenes Einkommen und müssen sich daher auch selbst versichern. Hier ein Überblick über die wichtigsten Pflichtversicherungen.
Eine Hand voll Pflicht
1. Krankenversicherung
Anders als Studenten und Schüler sind Azubis nicht mehr automatisch über ihre Eltern mitversichert. Jetzt wird der Arbeitnehmeranteil vom Bruttgehalt abgezogen. Der Azubi hat die freie Wahl der Krankenkasse und muss sich bis 14 Tage nach Beginn der Lehre entschieden haben.
Wenn man zuvor privat über die Eltern versichert war, kann man diese Versicherung als Anwartschaft neben der GKV weiterlaufen lassen, um später ggf. problemlos und ohne Gesundheitscheck zurück zu wechseln.
2. Pflegeversicherung
Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen.
3. Arbeitslosenversicherung
Wer nach Beendigung der Ausbildung arbeitslos wird, bekommt von der Bundesagentur für Arbeit bis zu ein Jahr lang 60 Prozent (bzw. mit Kind 67 Prozent) des letzten Nettolohns.
4. Gesetzliche Rentenversicherung
Auch wenn die gesetzliche Rente als Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet werden.
5. Gesetzliche Unfallversicherung
Hier wird kein Anteil gezahlt - die Absicherung von Gesundheitsschäden nach Unfällen während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg ist allein Arbeitgebersache.
Aller guten Dinge sind 3 – besser nicht verzichten
1. Privathaftpflichtversicherung
Sie tritt z.B. ein, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wird; auch und gerade im Beruf. Sie ist eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte.
2. Rechtsschutzversicherung
Sind die Eltern rechtsschutzversichert, gilt auch diese Police in der Regel für die Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Wenn der Azubi täglich mit dem Auto zu seiner Arbeit fährt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.
3. Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig. Denn Berufseinsteiger bekommen in den ersten fünf Jahren keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenkasse, wenn ihnen etwas passiert.
Bild: © lassedesignen / fotolia.com
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