Ehepartner: Riester-Vorsorge ohne eigenes Einkommen möglich

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist 2017 die Zahl der Deutschen mit Fonds-Riesterverträgen um 59.000 auf 3,2 Millionen gestiegen.

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Paar-Sparschwein-142451140-FO-LIGHTFIELD-STUDIOSPaar-Sparschwein-142451140-FO-LIGHTFIELD-STUDIOSBild: © LIGHTFIELD STUDIOS / fotolia.com

Was aber viele nicht wissen ist, dass auch der Ehepartner ohne eigenes Einkommen Riester-Vorsorge erhalten kann. Denn wenn in der Ehe der eine Partner förderberechtigt ist und in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann auch der andere die staatliche Förderung für die Altersvorsorge bekommen.

„Huckepack-Riestern“

Ehepartner können beim sogenannten „Huckepack-Riestern“ die Zuschüsse erhalten, selbst wenn sie nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Denn das ist an sich Voraussetzung für einen Riester-Vertrag. Allerdings ist die Bedingung, dass zumindest ein Ehepartner förderberechtigt ist. Dann kann er seinen Partner beim Riestern „huckepack“ nehmen. Dieser schließt dazu einen eigenen Vertrag ab: Riester-Sparen ist mit einem Bank- oder Investmentfondssparplan, einer privaten Rentenversicherung oder über einen Bausparvertrag möglich.

Der Sockelbetrag des nicht arbeitenden Ehepartners beträgt 60 Euro im Jahr oder 5 Euro monatlich. Dann kann er die volle staatliche Zulage von 175 Euro erhalten. Sollten noch Kinder vorhanden sein, zahlt der Staat 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Ruhen des Riester-Vertrags

Im Falle einer Scheidung kann der nun nicht mehr förderberechtigte Partner den Riester-Vertrag ruhen lassen. Hat er wieder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, kann er mit eigenen Mitteln weiter riestern. Das ist günstiger als die Kündigung des Vertrags. Denn in diesem Fall müsste die bisher erhaltene Förderung an den Staat zurückgezahlt werden. Die Huckepack-Regelung gilt übrigens auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

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