Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist 2017 die Zahl der Deutschen mit Fonds-Riesterverträgen um 59.000 auf 3,2 Millionen gestiegen.
Was aber viele nicht wissen ist, dass auch der Ehepartner ohne eigenes Einkommen Riester-Vorsorge erhalten kann. Denn wenn in der Ehe der eine Partner förderberechtigt ist und in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann auch der andere die staatliche Förderung für die Altersvorsorge bekommen.
„Huckepack-Riestern“
Ehepartner können beim sogenannten „Huckepack-Riestern“ die Zuschüsse erhalten, selbst wenn sie nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Denn das ist an sich Voraussetzung für einen Riester-Vertrag. Allerdings ist die Bedingung, dass zumindest ein Ehepartner förderberechtigt ist. Dann kann er seinen Partner beim Riestern „huckepack“ nehmen. Dieser schließt dazu einen eigenen Vertrag ab: Riester-Sparen ist mit einem Bank- oder Investmentfondssparplan, einer privaten Rentenversicherung oder über einen Bausparvertrag möglich.
Der Sockelbetrag des nicht arbeitenden Ehepartners beträgt 60 Euro im Jahr oder 5 Euro monatlich. Dann kann er die volle staatliche Zulage von 175 Euro erhalten. Sollten noch Kinder vorhanden sein, zahlt der Staat 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Ruhen des Riester-Vertrags
Im Falle einer Scheidung kann der nun nicht mehr förderberechtigte Partner den Riester-Vertrag ruhen lassen. Hat er wieder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, kann er mit eigenen Mitteln weiter riestern. Das ist günstiger als die Kündigung des Vertrags. Denn in diesem Fall müsste die bisher erhaltene Förderung an den Staat zurückgezahlt werden. Die Huckepack-Regelung gilt übrigens auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Staatliche Aktienrente mit Schwachstellen
Altersvorsorge: Aktien und Fonds rücken vor
Rentenniveau stabil, Probleme ungelöst: Warum das neue Rentenpaket keine Antwort auf die demografische Krise ist
Digitale Rentenübersicht: Transparenz in der Altersvorsorge wächst
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Renten ins Ausland: Wohin die Deutsche Rentenversicherung zahlt
PEPP-Reform: BVK begrüßt Ende des Kostendeckels
Wo werden in Deutschland die höchsten Renten ausgezahlt?
Pensionskassen: Beitrags-Steigerung beim PSVaG
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













