Medienberichten zufolge wurde von den Reichsbürgern die "Deutsche Gesundheitskasse", kurz "DeGeKa" genannt, als eigene Krankenkasse gegründet.
Glaubt man den Berichterstattungen, liegt auch keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Ohne die Erlaubnis der Aufsichtsbehörde ist eine Aufnahme des Geschäftsbetriebes nicht möglich.
Gründer der selbsternannten „Gesundheitskasse“, die bereits seit Juli 2017 aktiv sein soll, ist Erhard Lorenz. Die Leistungen, die auf der Website der Krankenkasse degeka.org angeboten werden beschreiben den klassischen Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel: Leistungen für ärztliche, zahnärztliche und stationäre Versorgungen im In- und Ausland. Auch ein Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld wird angeboten.
Bemerkenswert wird es, wenn der Leser der Website sich über Beiträge informieren möchte. Statt eines Tarifrechners oder Zahlenwerkes gibt es einen Exkurs zur Historie der gesetzlichen Krankenversicherung und Links zur Gesetzgebung aus dem Jahr 1876 bis 1908:
- Versicherungsgesetze: RGBl-1602231-Nr05-Gesetz-der-Versicherungspflicht
- Versicherungsvertragsgesetz VVG vom 30.05.1908
- Geschäftsgang des Reichs-Versicherungsamtes
- Gewerbeordnung GewO für das Deutsche Reich
- Krankenversicherungsgesetz (1883)
- Änderungsgesetz des Krankenversicherungsgesetz
- Hülfskassengesetz bzw. Hilfskassengesetz (1876)
Auffällig ist auch eine Namensgleichheit mit dem Anbieter Debeka. Mit welchen (auch rechtlichen) Schritten der etablierte Krankenversicherer gegen die „DeGeKa“ vorgehen wird, bleibt abzuwarten.
Bild: © Gajus / fotolia.com
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