Versicherungsvertragsgesetz
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VZBV gewinnt gegen Check 24
Der VZBV hatte geklagt, weil Check24 nicht ausreichend darüber informiert, dass mehr als die Hälfte der Anbieter im Vergleich fehlen. Das LG Frankfurt verurteilte das Portal künftig über die Rolle als Versicherungsmakler zu informieren und die Basis des Vergleichs zu erklären. Bei einer Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
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AfW kommentiert Diskussion um 34f-Erlaubnis
Weder auf europäischer, noch auf nationaler Ebene gibt es Pläne etwas am derzeitigen Status Quo der Einordnung von Versicherungsanlageprodukten zu ändern. Versicherungsvermittler müssen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten eine Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung als Finanzanlagevermittler beantragen.