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Semesterstart: Daran sollten Studierende denken

Studierende, die das 25. Lebensjahr überschreiten, während des Studiums heiraten oder ein Zweitstudium beginnen, benötigen eine eigene PHV. Um eine Krankenversicherung müssen sich Studierende – bis auf wenige Ausnahmen – nicht selbstständig kümmern.

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Wann lohnt sich eine Familienversicherung?

Mittlerweile gilt sie nicht nur für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, sondern sogar für Stief- und Enkelkinder. Doch für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen weitere Voraussetzungen sowie Einkommensgrenzen berücksichtigt werden.