Aktuelles

Unfall im Homeoffice: Wer zahlt?

Die aktuelle Rechtslage stellt die Tätigkeit im Homeoffice mit der Arbeit im Betrieb gleich. So ist für Unfälle im Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig. Vorausgesetzt, eine Handlung erfolgte im Interesse des Unternehmens.

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GKV: Zahnimplantate nur im Ausnahmefall

Eine vom Zahnarzt empfohlene implantologische Versorgung, um eine entzündliche Irritation der Mundschleimhaut zu verhindern, fällt nicht unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bestätigte das Bundessozialgericht.

Befreiung vom Zwangskorsett des BetrAVG

Die Betriebsrente nach dem BetrAVG zu gestalten passt oft nicht zu den Bedürfnissen der Arbeitgeber- und Nehmer. EU-Recht und Rechtsprechung machen das BetrAVG zudem unberechenbar. Doch unnötige Belastungen und Einschränkungen können vermieden werden.

Einwurf eines Briefes ist Unterbrechung des Arbeitsweges

Briefeinwurf ist Unterbrechung des Arbeitsweges

Ein Arbeitnehmer unterbricht bereits mit dem Einwurf eines Briefes auf dem Heimweg von der Arbeit den Arbeitsweg, so dass er, wenn er sich dabei verletzt, keinen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall hat.