Wer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen privaten Brief einwirft und sich dabei verletzt, hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall. Dies urteilte das Bundessozialgericht.
Die Klägerin verließ nach Arbeitsende ihre Arbeitsstätte und bog mit dem Auto nach rechts auf dem Weg zu ihrem Wohnort ein. Die Klägerin hielt kurz danach an der rechten Fahrbahnseite an, um einen Privatbrief in einen dort befindlichen Briefkasten zu werfen.
Beim Aussteigen aus dem Fahrzeug stürzte die Klägerin, während sie sich mit der rechten Hand noch am Lenkrad festhielt. Das Fahrzeug rollte dabei über ihren linken Fuß. Sie erlitt dabei eine knöcherne Läsion der Fußwurzel links. Die Beklagte lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab.
Dagegen klagte sie, weil es sich lediglich um eine geringfügige Unterbrechung des versicherten Wegs gehandelt habe.
Private eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt
Das Bundessozialgericht lehnte die Klage ab. Dieser Briefeinwurf stand als rein privatwirtschaftliche Handlung nicht mehr unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung.
Laut Gericht hat die Klägerin den unmittelbaren Weg vom Arbeitsplatz verlassen, als sie aus dem Auto stieg, um einen Brief einzuwerfen. Die Klägerin hat damit die konkrete, versicherte Verrichtung des Autofahrens unterbrochen.
Auch war diese Unterbrechung beim Aussteigen noch nicht wieder beendet und damit der Versicherungsschutz nicht erneut entstanden. Erst mit der Fortführung des ursprünglich geplanten Weges hätte wieder eine versicherte Tätigkeit vorgelegen.
Urteil vom 07. Mai 2019 (Bundessozialgericht, B 2 U 31/17 R)
Themen:
LESEN SIE AUCH
GKV: Zahnimplantate nur im Ausnahmefall
Homeoffice: Trinken holen ist kein Arbeitsunfall
Krankenkasse muss Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht zahlen
Krankenhausbehandlung: keine Einweisung durch Vertragsarzt notwendig
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Betriebliche Altersversorgung während der Coronakrise ausgesetzt - zu Recht?
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Zuge der Coronakrise unterliegt einer Prüfung nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen
Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nicht nur praktische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.