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Pensionskassen und Versorgungswerke kürzen Rentenansprüche
Seit 2007 ließen sich Pensionskassen zunehmend, inklusive derer, die sich als Versorgungskasse, Alterskasse oder Versorgungsanstalt bezeichnen, bei der BaFin die Herabsetzung der Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge genehmigen: Laufende Renten werden somit kaum noch erhöht und neue beschränken sich auf eine Mindestgarantie.