Aktuelles

Weitere Nachrichten

Das ändert sich 2023 in der Kranken- und Pflegeversicherung

Ab dem 1. Januar 2023 wird für die Erhebung der GKV-Beiträge ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt und der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent angehoben. In der PKV entfällt der Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten.

Klare Verbesserung der Prognosequalität

Die Datenanalyse im Bereich der Schadenzahlungen ist zentral für Krankenversicherer, um das Geschäft zu verstehen und angemessen zu steuern. Data Analytics kann dabei wertvolle Erkenntnisse liefern, wie sie mit bewährten Methoden bislang nur ansatzweise erreicht werden.

M&M: PKV-Volltarife mit gutem Beitragsniveau

MORGEN & MORGEN betrachtet den PKV Markt und stellt eine Zunahme der digitalen Gesundheitsanwendungen sowie einen leichten Anstieg der Beiträge fest. Insgesamt zeigt das Rating, dass die PKV-Volltarife der Normalen Berufsgruppen, der Ärzte und Beamten auf einem sehr guten Bedingungsniveau sind.

M&M: PKV-Beiträge steigen weiterhin nur leicht

Mit 317 vier- und fünf-Sterne Tarifen von insgesamt 808 erweist sich ein Großteil im Rating PKV-Beitragsstabilität als stabil. Immerhin steigen die Beiträge im diesjährigen Neugeschäft der PKV-Tarife mit durchschnittlich 2,53 Prozent weiterhin leicht an. Die Corona-Pandemie hat noch keinen Einfluss.

BGH-Urteile zur Prämienanpassung in der PKV

In zwei Urteilen aus dem Dezember 2020 beschäftigte sich der BGH mit der Frage, ob und wie sich Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung gegen Beitragsanpassungen mit dem Argument der mangelhaften Belehrung wehren können.

BGH-Urteil: falsche Hoffnung für PKV-Versicherte

Der Bund der Versicherten betrachtet das aktuelle BGH-Urteil zu bestimmten Fällen der Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung als kritisch. Betroffene Versicherte könnten nun Erhöhungsbeträge zurückfordern wollen, doch die Beitragsanpassung als solche steht ja nicht zur Frage. Deshalb warnt er auch vor dubiosen Angeboten, hohe Rückzahlungen zu erstreiten.