Unabhängige Vermittler von Kapitalanlagen benötigen eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO). Für deren Erteilung ist unter anderem ein Sachkundenachweis erforderlich. Langjährig tätige Vermittler, sogenannte „Alte Hasen“ konnten für die Erlaubnis statt einer Sachkundeprüfung auch eine ununterbrochene Berufspraxis seit dem 1. Januar 2006 nachweisen. Hierfür mussten für die Jahre 2006 bis 2011 Prüfberichte nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ...