Nach dem allgemeinen Grundsatz unterliegen Dienstleistungen, die ein Unternehmer gegen Vergütung erbringt, der Mehrwertsteuer. Begriffe, die nach Richtlinie eine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorsehen, seien deshalb eng auszulegen. Ob Dienstleistungen der Schadenregulierung, die für einen Versicherer von einem Dritten im Namen und für Rechnung des Versicherers erbracht werden, nach der Richtlinie von der Umsatzsteuer befreit seien, hänge davon ab, ob bei der Tätigkeit Versicherungsumsätze ...