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29.06.2016
Urteile
Maklerpool als Auftraggeber - Rentenpflicht für Makler
Verkehrte Welt: Ein selbständiger Versicherungsmakler, der sich an einen Pool bindet, um an Verträge mit besseren Konditionen für seine Kunden zu kommen und eventuell die Verwaltungsarbeiten abzugeben, gilt in den Augen eines deutschen Gerichts als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger. Dabei beauftragt doch der Makler eigentlich den Pool, ihn zu unterstützen und bezahlt ihn auch dafür. So zumindest die gängige Annahme.
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