Das OLG Bremen hatte sich mit der Frage zu befassen gehabt, ob das in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geregelte Recht des Versicherers im Rahmen der Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit einmal jährlich umfassende ärztliche Untersuchungen des Versicherungsnehmers verlangen zu können, gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt. Ferner hatte das Gericht zu prüfen, ob es im Streitfall für die vom Versicherer verlangte Nachprüfung an der nach § 31 Abs. 1 S. 1 ...