Droht Landtagsabgeordneten eine Altersarmut? Gewerkschaftliche Rentenexperten beklagten 2018, dass Abgeordnete eines Landtages nach dem bis 2007 geltenden Versorgungsrecht 3,675 Prozent p.a. ihrer Diäten als Pension bekamen, rechnerisch nach fünf Jahren mit 8.220 Euro an Einkommen, mithin 1.510 Euro als Rente.